Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte:
Die notwendigen Formalitäten für eine Eheschließung in Tansania entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Merkblatt.
http://www.daressalam.diplo.de/Vertretung/daressalam/de/04/Konsularischer__Service/Eheschliesungen,property=Daten.pdf
Um verbindliche Auskünfte hinsichtlich der benötigten Dokumente zu erhalten, sollten Sie sich unbedingt vor Ort bei der zuständigen Stelle erkundigen.
Für ein Visum zur Eheschließung in Deutschland benötigt Ihre Verlobte folgende Dokumente:
• Einladung des zukünftigen Ehegatten, aus der hervorgehen soll, dass eine Eheschließung in Deutschland in die Wege geleitet worden ist. Hier ist in der Regel eine Anmeldung zur Eheschließung in Deutschland erforderlich.
• Ehefähigkeitszeugnis, beglaubigt vom tansanischen Außenministerium / von der Botschaft legalisiert.
. Nachweis einfacher Deutschkenntnisse
• 2 Anträge, eigenhändig unterschrieben
• 2 Passfotos
Für ein Visum zur Familienzusammenführung nach Eheschließung in Tansania benötigt Ihre Verlobte folgende Dokumente:
• Einladung des Ehegatten
• Heiratsurkunde, beglaubigt vom tansanischen Außenministerium / von der Botschaft legalisiert
. Nachweis einfacher Deutschkenntnisse
• 2 Anträge, eigenhändig unterschrieben
• 2 Passfotos
Nach meiner Erfahrung ist es für deutsche Staatsbürger unkomplizierter im Ausland zu heiraten als umgekehrt für ausländische Staatsbürger in Deutschland.
Die Kinder können als US-Staatsbürger visafrei nach Deutschland einreisen und danach innerhalb von drei Monaten bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel für den Kindernachzug beantragen nach § 32 I Nr. 2 AufenthG
. Natürlich muss die Kindesmutter dann bereits einen Aufenthaltstitel besitzen. Abgesehen davon, dass auch der Lebensunterhalt gesichert sein muss, ist es erforderlich, dass die Kindesmutter allein personensorgeberechtigt ist.
Mit Eintritt der Volljährigkeit wird die einem Kind erteilte Aufenthaltserlaubnis zu einem eigenständigen, vom Familiennachzug unabhängigen Aufetnhaltsrecht. (§ 34 II Nr. 1 AufenthG
). Eine Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) kann frühestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt werden.
Die jeweiligen Anträge sind bei der zuständigen deutschen Botschaft am Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes zu stellen. Wohnt Ihre Freundin beispielsweise in den USA, dann ist der Antrag über das vor Ort zuständige Generalkonsulat in den USA zu stellen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein. Natürlich können Sie noch eine Nachfrage stellen.
Mit freundliche Grüßen
Sabine Reeder
Rechtsanwältin
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 09.08.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Diese Antwort ist vom 09.08.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen