Privatkredit - Anwaltskosten

| 6. Juni 2024 13:55 |
Preis: 53,00 € |

Kredite


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

am 27.03.2024 habe ich einen Privatkredit i.H.v. 17000 € von einer Bekannte aufgenommen. Im Kreditvertrag war vorgesehen, dass die Tilgung nebst Zinsen von 10% zum 31.05.204 fällig ist.
Die Rückzahlung ist zum 31.05.2024 nicht erfolgt. Da die Zahlung an sich unbestritten ist, beabsichtige ich die Summe, Tilgung + Zinsen, spätestens bis 15.06.2024 zu zahlen. Somit befände ich mich für maximal 15 Tage in Verzug.

Am 05.06.2024 habe ich ein Schreiben vom Anwalt der Kreditgeberin, vorab per Email erhalten, mit der Aufforderung, die Kreditsumme von 17283,34 € spätestens bis 07.06.204 zu zahlen, andernfalls werde ich "ohne weitere Nachricht gerichtlich in Anspruch genommen". Das Anwaltsschreiben wird vermutlich heute erst auf dem Postweg eingehen.

Der Anwalt stellt mir darüber hinaus 1214 € in Rechnung:
Gebühr (1,3) 1001,00 €
Pauschale für Telekommunikation 20:00 €
Umsatzsteuer 193,99 €

Meine Fragen:

Ist die Fristsetzung von maximal 48 Stunden zulässig oder angemessen?

Ist die Inanspruchnahme eines Anwalts und die In Rechnung Stellung dessen Kosten, ohne vorherige Mahnung, Zahlungsaufforderung, insbesondere in dieser Höhe in Ordnung oder angemessen?

Im Darlehensvertrag steht:
"Der Darlehensnehmer ist darüber hinaus zum Ersatz aller dem Darlehensgeber aufgrund des Zahlungsverzugs entstandenen Schäden, einschließlich aber nicht beschränkt auf die zur Durchsetzung seiner Rechte aus diesem Darlehensvertrag erforderlichen Rechtsverfolgungskosten, verpflichtet".

Lohnt es sich diese Anwaltskosten, mit Anwaltskosten meinerseits, zu widersprechen?

Für Ihre Mühe
vielen Dank

6. Juni 2024 | 14:57

Antwort

von


(550)
Wilhelmstrasse 16
52428 Jülich
Tel: 0246197420
Web: https://www.ratimrecht.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Ausweislich des von Ihnen zitierten Auszuges aus dem Darlehensvertrag war die Darlehenssumme spätestens zum 31.5.2024 zurück zu zahlen.

Damit befinden Sie sich seit dem 1.6.2024 in Schuldnerverzug, und zwar ohne das es noch einer weiteren Mahnung durch Ihre Bekannte als Darlehensgeberin bedurfte. Dies ergibt sich aus § 286 II Nr. 1 BGB.

Die hier gesetzte Frist von 48 Tagen zur Zahlung zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung halte ich in der Tat für unangemessen kurz, hindert aber den auf Ihrer Seite bestehenden Verzug grundsätzlich nicht.

Da Sie sich seit dem 1.6.24 in Verzug befinden, gehören grundsätzlich nach der Rechtsprechung auch die Anwaltskosten, die der Gläubigern entstehen, zum Verzugsschadensersatz.

Die Einschaltung eines Anwaltes ist hier auch durchaus angemessen.

Der Ansatz der Geschäftsgebühr mit einem Ansatz von 1,3 nach Nr. 2300 VV RVG ist ebenfalls nicht zu beanstanden. Es handelt sich hier nicht um ein Schreiben einfacher Art, das einen Ansatz von 0,3 rechtfertigen würde und auch nicht um eine reine Inkassodienstleistung, so dass ich leider auch gegen die Höhe der Anwaltskosten keine Bedenken habe.

Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Klein


Rechtsanwalt Thomas Klein
Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

Bewertung des Fragestellers 8. Juni 2024 | 20:24

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Alles bestens. Kann ich empfehlen.

"
Stellungnahme vom Anwalt:

Vielen Dank

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Thomas Klein »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 8. Juni 2024
5/5,0

Alles bestens. Kann ich empfehlen.


ANTWORT VON

(550)

Wilhelmstrasse 16
52428 Jülich
Tel: 0246197420
Web: https://www.ratimrecht.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Fachanwalt Familienrecht, Fachanwalt Verkehrsrecht, Fachanwalt Steuerrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht, Kaufrecht, Erbrecht, Miet- und Pachtrecht