Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
a) Eine solche Vereinbarung zur vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses unter Ausgleich aller gegenseitigen Ansprüche wird üblicherweise als "Aufhebungsvertrag" bezeichnet.
b) In einem Aufhebungsvertrag sollten folgende Punkte geregelt werden:
- Datum der Beendigung des Mietverhältnisses - Verzicht des Vermieters auf weitere Mietzahlungen - Verzicht des Mieters auf Rückzahlung der Kaution als Ausgleich für die vorzeitige unrenovierte Rückgabe - Zusätzliche Ausgleichszahlung des Mieters - Feststellung, dass mit Erfüllung der Vereinbarung alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Mietverhältnis ausgeglichen sind - Verweis auf beigefügtes Übergabeprotokoll
c) Ein von beiden Mietvertragsparteien unterzeichneter schriftlicher Aufhebungsvertrag ist ausreichend. Die Ehepartner können sich gegenseitig bezeugen. Ein notarielles Verfahren ist nicht erforderlich.
d) Eine Videoaufzeichnung der Wohnungsbegehung, der der Vermieter ausdrücklich zustimmt, kann grundsätzlich als Beweismittel dienen, um den Zustand bei Rückgabe zu dokumentieren. Achten Sie darauf, Datum und Anlass der Aufnahme zu Beginn festzuhalten.
Mein Rat wäre, dem Vermieter zunächst ein Angebot mit Aufhebungsvertrag zukommen zu lassen. Kommt es nicht zu einer Einigung, dokumentieren Sie den Zustand bei Rückgabe möglichst genau, am besten mit Zeugen, Fotos und ggf. einer Videoaufnahme.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt
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