Kündigungsverzichtklausel Mietvertrag

| 8. Mai 2024 13:50 |
Preis: 40,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir würden gerne unseren Mietvertrag kündigen, der die folgende Kündigungsverzichtsklausel enthält.
Vorab, das Mietverhältnis begann am 01.09.2021 und die Mietvertragsunterzeichung war 09.07.2021.

"Beide Mietparteien verzichten wechselseitig bis zum 30.08.2024 (maximal bis zum Ende des 47. Monats ab Vertragsabschluss) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Zum Ablauf des Verzichtszeitraumes kann das Mietverhältnis erstmalig wieder von beiden Mietparteien mit den gesetzlichen Kündigungsfristen und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gekündigt werden. Der Vermieter ist während der vereinbarten Kündigungsverzichtszeit bis zum 30.08.2024 zu keiner Mieterhöhung berechtigt."

Meine Frage wäre, können wir den Vertrag zum 30.08.2024 (inkl. der gesetzlichen Kündigungszeit) kündigen. Oder erst ab dem 30.08.2024 (plus gesetzlicher Kündungszeit).
Ganz herzlichen Dank für eine Antwort!


8. Mai 2024 | 15:49

Antwort

von


(489)
Ohechaussee 9
22848 Norderstedt
Tel: 040-30854250
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Wibke-Tuerk-__l103918.html
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Der Kündigungsverzichtszeitraum bedeutet, dass der Mietvertrag zum Ende dieses Zeitraumes gekündigt werden darf. Eine darüber hinausgehende Kündigungsfrist würde den "Verzichtszeitraum" künstlich verlängern.

Sie dürfen daher die Wohnung mit entsprechendem Vorlauf der Kündigungsfrist zum 30.08.2024 kündigen (also Verzichtszeitraum inklusive Kündigungsfrist).

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht

Bewertung des Fragestellers 11. Mai 2024 | 21:16

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