Kredit Zusage an den falschen Empfänger

8. Mai 2024 12:38 |
Preis: 53,00 € |

Kredite


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Kreditantrag über 15.000 am 06.04.2024 in der Postbank gestellt. Antrag wurde bei der Targobank akzeptiert.
Unterlagen alle eingereicht.
Im Nachhinein noch auf Nachfrage
Weitere Unterlagen eingereicht.

Am 03.05.2024 per Mail von der Postbank die Nachricht von der Tagobank bekommen.

Die Genehmigung ist da.
Die Überweisung ist in die Wege geleitet.

Daraufhin am 05.05 ein Auto gekauft, Kaufvertrag vorhanden mit 2000Euro Anzahlung.
Abholung sollte dann am Freitag 10.05 sein. Bis dahin sollte die Überweisung ja durch sein.

Am 07.05 Nachricht von der Bank die Targobank hat ausversehen die Bestätigung für den falschen Antrag versendet. Dies haben wir auch schriftlich.

Was sollen wir nun tun, die 2000 euro Anzahlung für das Auto verfällt am 10.05 da der Privatverkauf natürlich sein Geld will und das Auto nun auch schon abgemeldet wurde.



8. Mai 2024 | 13:44

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:



Frage 1:
"Was sollen wir nun tun, die 2000 euro Anzahlung für das Auto verfällt am 10.05 da der Privatverkauf natürlich sein Geld will und das Auto nun auch schon abgemeldet wurde."

Sie haben nun zwei Möglichkeiten: Entweder Sie schildern unverzüglich dem kreditzusagenden Kreditinstitut den komplertten Sachverhalt und weisen darauf hin, dass hier ein Schaden durch die falsche Zusage einzutreten droht oder aber Sie treten vom Kaufvertrag aus wichtigem Grund zurück und machen Schadensersatzansprüche gegen das Kreditinstitut geltend geltend, wenn Ihnen hierdurch ein Schaden entsteht und das Institut nach Prüfung der Unterlagen für diesen einstehen muss (z.B. wegen verbindlicher Kreditzusage).

Der erste Weg kann sich deswegen lohnen, weil ja über Ihre ursprüngliche Kreditanfrage wohl noch gar nicht entschieden wurde. Das sollte aber schnellstens, am besten noch heute verbindlich abgeklärt werden. So kann ggf. auf Ihren Antrag hin eben auch für Sie persönlich der Kredit freigegeben werden.

Scheitert dies, werden Sie unverzüglich dem Verkäufer den Sachverhalt nachweisbar schildern müssen. Mangels Geld werden Sie ja den vereinbarten Kaufpreis nicht zahlen können, mithin den Vertrag nicht erfüllen können. Dass Sie kein Geld haben fällt in Ihren Verwantwortungsbereich (auch wenn das Kreditinsitut hieran möglicherweise nicht ganz unschuldig ist), den Verkäufer trifft daran keine Schuld. Möglicherweise kann man sich einvernehmlich auf eine Vertragsauflösung einigen und einen Teil der Anzahlung zurückerhalten. Dies wird auch vom zugrunde liegenden Kaufvertrag abhängen. Jedenfalls müssen Sie den Eintritt des Schadens so gering wie möglich halten. Den erlittenen Schaden wird man dann grundsätzlich vom kreditzusagenden Institut einfordern können, wenn es sich nach den Vertragsunterlagen um eine bereits verbindliche und unwiderrufliche Zusage gehandelt haben sollte.


Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund

Raphael Fork
-Rechtsanwalt -


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