Neuwagenkauf Rücktritt

| 30. April 2024 19:21 |
Preis: 35,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Habe Ende März einen Neuwagen gekauft, bzw. bin im Prozess diesen zu erhalten.
Mündlich vereinbart waren "5-10 werktage" Lieferzeit "maximal" da es ein Bestandsfahrzeug war, wurde dann auf den 13.04. abgeändert per Mail und dann nochmal auf den 17.04.
Im Kaufvertrag steht 04/24.

Theoretisch habe ich kein großes Problem mit der Wartezeit, aber die Art und Weise, die der Händler an den Tag legt um mich zu informieren oder sich zu kümmern, ist das allerletzte.

Gibt es einen Ausweg für mich aus diesem Vertrag, ohnedass ich 10-15% entschädigung Zahlen muss?

Vielen Dank und beste Grüße.

30. April 2024 | 19:43

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Hier kommt es entscheidend auf die Regelung des Vertrages an

Steht in diesem lediglich 4/24 , so gilt dies als vertraglich vereinbart.


Sie sollten zudem schauen, ob in dem Vertrav eine Klausel in Bezug auf mündliche Nebenabreden enthalten ist.
Meist ist eine solche Klausel enthalten, wonach mündliche abreden wirkungslos sind.

Die schauen aus dem Vertrag zu kommen ohne kennt is des genauen Inhaltes sind anhand ihrer Angaben als sehr gering einzuschätzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Jasmin Enzweiler

Bewertung des Fragestellers 30. April 2024 | 19:48

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