Spekulationssteuer bei Schenkung

20. März 2024 18:31 |
Preis: 35,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Meine Mutter hat vor 9 Jahren 25% von ihrem Elternhaus bekommen.
Aktuell gehört das besagte Haus zu je 25% ihr, ihrem Bruder und dessen 2 Kindern.
Ihr Vater und ihre Oma genießen Nießbrauch. Desweiteren Wohnen zur miete in dem Haus die beiden Kinder vom Bruder und eine nicht verwandte Partei.
Meine Mutter hält nur die 25% hat nie Mieteinnahmen erhalten oder verlangt.
Ich und meine Frau würden uns ein Haus kaufen und meine Mutter, würde ihren Anteil gerne an die anderen 3 Eigentümer verkaufen und uns die Summe zu dem Haus Hinzugeben (unter 400k).
Noterial wurde die Schänkung 07.15 beglaubigt und meine Mutter wurde 04.16 ins Grundbuch geschrieben.

Giebt es eine Möglichkeit ihren Anteil jetzt an die anderen Eigentümer zu übertragen ohne Spekulationssteuer zu bezahlen?

Ich hoffe ich habe alle wichtigen Punkte erwähnt .

20. März 2024 | 19:17

Antwort

von


(1622)
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Sehr geehrter Ratsuchender,

lassen Sie mich Ihre Frage wie folgt beantworten.

Ihre Mutter hat die 25 % des Elternhauses unentgeltlich (durch Schenkung) erworben.

Für die 10-Jahresfrist gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG zählt der Zeitpunkt des entgeltlichen Erwerb des Elternhauses durch die Eltern Ihrer Mutter.

§ 23 Abs. 1 S. 3 EStG: "Bei unentgeltlichem Erwerb ist dem Einzelrechtsnachfolger für Zwecke dieser Vorschrift die Anschaffung [...] durch den Rechtsvorgänger zuzurechnen."

Daher fällt keine Spekulationssteuer an, wenn die Eltern Ihrer Mutter das Haus vor 2014 erworben hatten, weil seitdem mehr als 10 Jahre vergangen sind.

Ihre Mutter kann daher ihren Anteil an die anderen Eigentümer übertragen, ohne Spekulationssteuer zu bezahlen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Nutzen Sie bei Bedarf bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt




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