Rundfunkbeitrag Zwangsvollstreckung

16. März 2024 11:54 |
Preis: 48,00 € |

Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

Es handelt sich um einen Fall bezüglich des Rundfunkbeitrags. Ich bin seit längerer Zeit nicht in Deutschland und meine Frau war in den letzten paar Tagen in München für gesundheitliche Untersuchungen und ich musste feststellen (durch Post), dass es eine Zwangsvollstreckung gibt in Bewegung bezüglich verspäteter Zahlung des Rundfunkbeitrags, obwohl ich nicht in Deutschland bin seit 2 Jahren.

Die Forderung liegt in Höhe von 880 €.

Wie ist denn der Kosten nutzen für so einen Fall wenn die Forderung in Höhe von 880 € liegt? Lohnt es, sich dagegen, rechtlich zu wehren oder ist es günstiger, die Forderung zu bezahlen?

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung
VG

16. März 2024 | 12:43

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

wenn Ihnen hier bereits Festsetzungsbescheide zugestellt wurden, aber kein Widerspruch eingelegt wurde, können Sie ohnehin nicht mehr dagegen vorgehen.

Dies gilt nicht, wenn Sie in Deutschland nicht mehr gemeldet waren.

Dann könnte man die Zustellung angreifen, ansonsten wird es eher keinen Sinn machen vorzugehen.

Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke


ANTWORT VON

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