Eine eigenständige GmbH (nicht die Komplementär GmbH) beteiligt sich an einer GmbH und CO KG als Kommanditist. Es gibt keine weiteren natürliche Personen als Gesellschafter. Wenn diese GmbH ihren Anteil nach ein paar Jahren verkaufen sollte, dürfte dieser Gewinn steuerfrei sein, denn ich habe gelesen, dass bei einer Insolvenz der GmbH &CO KG der verlorene Kommanditistenanteil nicht steuerlich als Verlust abgesetzt werden kann. Im Umkehrschluss müsste ein Gewinn aus der Veräußerung steuerfrei sein? Zur Klarstellung: Nicht die Gesellschaft verkauft einen Kommanditisten-Anteil, sondern der Kommanditist verkauft selbst seinen Anteil an der Gesellschaft an einen Dritten. Die Komplementär GmbH ist in dem Vorgang somit nicht involviert. Die Gesellschafter der Komplementär GmbH sind auch nicht identisch mit den Gesellschaftern der GmbH, die den Anteil an der GmbH & CO KG hält.
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Die Einnahmen unterliegen nach § 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 4 EStG beim Veräußerer, also der GmbH, der Körperschaftssteuer.
Die anfallende Gewerbesteuer schuldet alleine die GmbH & Co. KG.
Ein steuerfreier Verkauf für den Kommanditisten käme nur dann in Frage, wenn es sich nach der Haltefrist um ein privates Veräußerungsgeschäft handelt. Dazu müsste aber der Kommanditist eine natürliche Person sein, wenn der Kommanditist eine GmbH ist kommt das nicht in Betracht.
Die Regelung in § 15a EStG, die dazu führt, dass Sie im Falle einer Insolvenz keinen Verlust geltend machen können, dient dazu, dass man die Verluste nur im Rahmen einer Tätigkeit bei der es auch zu Gewinnen kommt geltend machen kann, um eine reine Nutzung als Steuersparmodell zu verhindern.