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Schwangerschaft nach einer Aufhebungsvereinbarung
23. Februar 2024 20:22
|
Preis:
51,00 €
|
Beantwortet von
Guten Tag, ich war 4 Jahre in einem Unternehmen beschäftigt und habe Ende Dezember eine Aufhebungsvereinbarung unterzeichnet. Diese besagt, dass ich bis Ende Juni 2024 weiterhin Gehalt beziehe. Meine Arbeitsleistung muss ich bis Ende März erbringen und im Anschluss bin ich freigestellt. Nun bin ich im Januar schwanger geworden. Was bedeutet dieser Umstand für mein Erziehungsgeld und meine Mutterschutzzeit, entfällt es beides ?
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Sehr geehrte Fragestellerin,
solange Sie beschäftigt sind, was bis Ende Juni nun einmal der Fall sein wird, gilt auch der Mutterschutz.
Der Aufhebungsvertrag ändert daran gar nichts.
Für das Elterngeld müssen Sie nicht beschäftigt sein.
Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke
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