Eigentumswohnung/Wasserzähler

7. Februar 2024 00:09 |
Preis: 40,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Es geht um den ordnungsgemäßen Zugang zu dem Gemeinschaftseigentum in Wohnanlagen nach dem WEG.

Guten Tag Damen und Herren. Ich habe ein Problem?! Habe Wohnung gekauft und bald ziehe ich in die Wohnung (MEINE WOHNUNG) aber wasserzähler befindet sich in Keller mit Heizungsraum zusammen und mir würde Von Verwaltung gesagt Weil Raum ist geschlossen und nur Verwaltung darf Schlüssel haben, das ich Schlüssel nicht kriege…?????Wo sind meine Rechten??????? Das ist nicht normal… Mit freundlichen Gruß an Allen

7. Februar 2024 | 00:46

Antwort

von


(1395)
Vorstadt 42
41812 Erkelenz
Tel: 02435 - 6114416
Tel: 0174 - 9994079
Web: https://www.rechtsanwalt-burgmer.com
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Gerne zu Ihrer Frage:

Grundsätzlich ist es so, dass Wasserzähler und Heizungsanlagen im Eigentum nach WEG-Recht zumeist in Kellerräumen untergebracht sind, die als Gemeinschaftseigentum gelten. Das bedeutet, dass alle Eigentümer der Wohnanlage ein Nutzungsrecht an diesen Räumen haben.

Dieses Nutzungs- und damit Zugangsrecht bedarf der Regelung, etwa in der Teilungserklärung oder im Rang darunter in der sog. Gemeinschaftsordnung.

Allerdings kann es in der Praxis vorkommen, dass aus Gründen der Sicherheit oder der praktischen Handhabung der Zugang zu diesen Räumen eingeschränkt wird. In solchen Fällen ist es üblich, dass nur die Hausverwaltung oder ein beauftragter Hausmeister einen Schlüssel zu diesen Räumen hat. Der muss Ihnen aber auf Anfrage den Zugang zu Ihrem Zähler ermöglichen; denn selbstverständlich haben Sie das Recht zur regelmäßigen Kontrolle Ihres Wasserverbrauchs.

Wenden Sie sich schriftlich an die Verwaltung, wenn der Hausmeister oder wer auch immer Ihnen den ordnungsgemäßen Zugang verwehrt.

Einen Anspruch auf einen Schlüssel sehe ich allerdings nicht.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer

ANTWORT VON

(1395)

Vorstadt 42
41812 Erkelenz
Tel: 02435 - 6114416
Tel: 0174 - 9994079
Web: https://www.rechtsanwalt-burgmer.com
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Strafrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Miet- und Pachtrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Vertragsrecht, Steuerrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER