E-Bike als Selbständiger absetzen und 10% betriebliche Nutzung

| 6. Februar 2024 07:59 |
Preis: 30,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Guten Morgen,

ich bin Selbständig (im Homeoffice) + normaler Nebenjob.

Ich möchte ein E-Bike kaufen und würde es wenn möglich gerne absetzen.

Ich kaufe es mit Ratenzahlung, es kostet ca. 3000 Euro, die Ratenzahlung ist Zinsfrei.

Ich möchte nicht unbedingt die Raten abschreiben aber wollte 2 Fragen stellen an einen Steuerberater.

1. ) Kann ich das E-bike, wenn ich es mehr als 10% für meine Selbständigkeit nutzen werde, so abschreiben, also den Kaufpreis von 3000 Euro nehmen, als hätte ich es mit Vorkasse oder bar gekauft?

Also auch wenn ich es in 18 Monaten auf Null Zinsen als Ratenkauf gekauft habe?

Oder soll ich besser den Ratenkauf absagen und es lieber komplett bezahlen?

2. Wie soll man 10% betriebliche Nutzung nachweisen? Es ist so, dass ich im Homeoffice meine Selbständigkeit betreibe.

Ich muss allerdings natürlich auch mal zu meiner Hausbank, öfter mal zur Post, zu Beratungen, Dinge wie Kopierpapier, Drucker Patronen und anderen Bürokrams einkaufen.

Reicht das aus? Ich frage mich einfach wie man diese 10% zusammenfassen und auch nachweisen soll so das man auf über 10% kommt, damit ich es abschreiben kann.

Wie oft muss man die 10% nachweisen, das ganze Jahr muss man dann Fahrtenbuch führen wie beim Pkw?

Also wenn ich 10 Tage zum Nebenjob fahre mit dem E-Bike und 1 Tag zur Post+Kopierpapier kaufen dann habe ich 10% oder wie?

6. Februar 2024 | 09:50

Antwort

von


(370)
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80335 München
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Katharina-Larverseder-__l108623.html
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage.

1. Ja, Sie können das E-Bike als Betriebsausgabe absetzen, auch wenn Sie es in Raten bezahlen. Die Ratenzahlung hat keinen Einfluss auf die Abschreibung. Sie können den Kaufpreis von 3000 Euro als Betriebsausgabe geltend machen und über die Nutzungsdauer des E-Bikes (in der Regel 3 Jahre) abschreiben. Es ist nicht notwendig, den Ratenkauf abzusagen und das E-Bike komplett zu bezahlen.

2. Die 10% betriebliche Nutzung müssen Sie nachweisen können. Dies kann beispielsweise durch ein Fahrtenbuch erfolgen, in dem Sie die betrieblich veranlassten Fahrten dokumentieren. Es reicht aus, wenn Sie nachweisen können, dass Sie das E-Bike für Fahrten zur Post, zur Bank oder zum Einkaufen von Büromaterialien nutzen. Es ist nicht notwendig, dass Sie das ganze Jahr über ein Fahrtenbuch führen. Es reicht aus, wenn Sie einen repräsentativen Zeitraum (z. B. einen Monat) dokumentieren und daraus auf das ganze Jahr hochrechnen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Katharina Larverseder, LL.B.
Rechtsanwältin


Rückfrage vom Fragesteller 13. Februar 2024 | 09:58

Sehr geehrte Frau Larverseder, prima damit haben Sie mir schon mal sehr geholfen, Danke :)

Eine Rückfrage habe ich noch falls ok, kann ich mir den einen Monat, in dem ich das Fahrtenbuch führe, selbst einfach auswählen? Oder sagt das FA dann für welchen Monat diese gerne das Fahrtenbuch sehen möchten? Soll ich das Fahrtenbuch für den 1 Monat direkt abgeben oder nur auf Nachfrage?


Ist es zwingend nötige das ich in der Rechnung des e-bike Shops mein Firmen Name der Selbständigkeit steht als Käufer oder geht es auch wenn ich meinen normalen Namen angeb?

Danke!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 13. Februar 2024 | 10:21

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Rückfragen.

1. Sie können den Monat, in dem Sie das Fahrtenbuch führen, grundsätzlich selbst auswählen. Es sollte jedoch ein repräsentativer Monat sein, d. h. ein Monat, der Ihre übliche Nutzung des E-Bikes gut widerspiegelt. Das Fahrtenbuch müssen Sie nicht unaufgefordert beim Finanzamt einreichen, sondern nur auf Nachfrage vorlegen.

2. Es ist nicht zwingend notwendig, dass auf der Rechnung des E-Bike Shops Ihr Firmenname steht. Es reicht aus, wenn Sie nachweisen können, dass Sie das E-Bike für betriebliche Zwecke nutzen. Dies kann beispielsweise durch das Fahrtenbuch erfolgen. Es ist jedoch empfehlenswert, den Kauf des E-Bikes auf den Firmennamen zu tätigen, um eventuelle Nachfragen des Finanzamts zu vermeiden.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Katharina Larverseder, LL.B.
Rechtsanwältin

Bewertung des Fragestellers 14. Februar 2024 | 06:45

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