Vater hat Lebensgefährtin und mich bevollmächtigt, nun gibt es Probleme

5. Februar 2024 14:14 |
Preis: 60,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


19:50

Hallo,

mein Vater hat seine Lebensgefährtin und mich als gleichberechtigt Bevollmächtigte eingesetzt.
Nun ist mein Vater dement und kann nicht mehr allein entscheiden.

Zu Hause klappt es nicht mehr und er lebt seit Dezember in einer Wohngruppe. Wir wollten ein gutes Pflegeheim aussuchen mit Bad am Zimmer und nun hat mir die Lebensgefährtin erklärt, dass sie alles versilbert hätten und auch das Schließfach mit den Goldmünzen und Schmuck, sei alles weg.

Nun hat mein Vater noch genau 10000,- auf dem Konto gehabt und das war es. Leider reicht seine Rente und das Pflegegeld nicht für das Pflegeheim, weil er da jeden Monat 1600,- bezahlen müsste zuzüglich zu seiner Rente und dem Pflegegeld. Das Geld hat er ja nun nicht mehr.

Er hat jetzt ein größeres Zimmer in der Pflegewohngruppe bekommen und hier kommen wir monatlich einigermaßen mit seinem Geld hin. Ungefähr 200,- € müssen wir von seinem Konto überweisen.

Nun sind die 10000,- schon geschrumpft für einige Dinge zur Gestaltung seines Zimmers und die Rechnung im Dezember.

Ich habe der Lebensgefährtin erklärt, dass wir nicht einfach jeden Monat Geld von seinem Konto abheben können, weil wir die kleine Reserve für seinen Unterhalt brauchen.
Nun hebt sie trotzdem Geld ab einmal 800,- und einmal 1000,-, angeblich ist sie selbst vermögend und braucht das Geld gar nicht. Sie legt es angeblich in eine Schatulle für meinen Vater.

Nun haben wir uns deswegen gestritten, weil ich eben sehe, dass wir das Geld für den zukünftigen Unterhalt meines Vaters brauchen. Es kann ja auch im Laufe der Zeit alles teuerer werden…-.

Jetzt will sie meinen Vater einfach wieder nach Hause holen, obwohl es zu Hause trotz Pflegedienst nicht geklappt hat, dort hat er nur im Bett gelegen. Monatelang hat er keine Tabletten genommen, darum hat sich seine Gesundheit so dermaßen verschlechtert. Das habe ich erst spät bemerkt, weil sie es verschwiegen hat, dass er sich weigert seine Tabletten zu nehmen.

Ich bin ratlos und weiß nicht, wo genau meine Rechte sind.
In der Wohngruppe ist er aufgeblüht, verlässt wieder sein Bett und hilft mit beim Kochen. Ich finde es wichtig, dass er dort wohnen bleibt.

Nun wollten wir auch sein Auto verkaufen und das Geld auf sein Konto überweisen.
Ich habe keinen Zugang zu seinen Sachen, sie lässt mich nicht in die Wohnung.

Alle Formulare, die Mietverträge usw. für die Wohngruppe habe ich unterschrieben mit Ihrer Einwilligung. Kann sie meinen Vater ohne weiteres wieder nach Hause holen?
Darf ich sein Auto verkaufen und den Betrag auf sein Konto überweisen für seinen Unterhalt in der Zukunft?

Vielen Dank für Ihren Rat

A. Voss




5. Februar 2024 | 14:47

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben.

Wenn eine entsprechende Vollmacht vorliegt, sollten Sie als erstes die Bankvollmacht der Lebensgefährtin widerrufen.
Außerdem sollten Sie dem Pflegeheim mitteilen, dass die Lebensgefährtin nicht berechtigt ist Entscheidungen zu treffen. Damit vermeiden Sie Missverständnisse.

Gegenstände die unzweifelhaft Ihrem Vater alleine gehören, können Sie von der Lebensgefährtin herausverlangen.
Sein Auto können Sie verkaufen.

Nach Ihrer Schilderung, dürfte Ihr Vater berechtigt sein, Unterstützung zu erhalten (Schonvermögen unterschritten). Sie sollten entsprechende Anträge stellen um das Vermögen nicht weiter zu vermindern.

Bereits erfolgte Verfügungen (Gold verkauft und das Geld ist weg) können Sie nur dann von der Lebensgefährtin ersetzt verlangen wenn Sie nachweisen können, dass diese das Geld für sich vereinnahmt hat und dazu nicht berechtigt war (sehr schwer).

Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 5. Februar 2024 | 19:43

Hallo,

die Lebensgefährtin, hat die gleiche Vollmacht wie ich. Deswegen dachte ich, kann ich ihre Kontovollmacht nicht einfach so widerrufen.
Mein Vater hat uns beide gleichberechtigt bevollmächtigt über einen Notar.

Vielen Dank für die Antwort

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. Februar 2024 | 19:50

Sehr geehrter Fragesteller,

das ändert den Sachverhalt allerdings grundlegend.
Wenn die Bevollmächtigten sich nicht einig werden und der Vollmachtgeber dadurch geschädigt wird (eine Woche im Heim, dann zu Hause usw.), könnte eine Berufsbetreuung angeregt werden. Das Gericht würde dann entweder einen der Bevollmächtigen oder einen Berufsbetreuer einsetzen.

Solange eine gleichberechtigte Vollmacht vorliegt, können die Bevollmächtigten sich immer gegenseitig blockieren.

Sollten weitere Rückfragen bestehen, können Sie mich via Email kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
Rechtsanwalt

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