Pflicht zur Mietzahlung / Übernahme durch Jobcenter

13. Januar 2024 07:28 |
Preis: 50,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Herwig Schöffler

Ich habe einen Mieter, der zusammen mit seiner damaligen Freundin (zu dieser Zeit beide berufstätig) den Mietvertrag für eine Wohnung unterzeichnet hat. Einige Monate später erfuhr ich, dass er eine neue Freundin (nicht-deutsche EU-Bürgerin) in die Wohnung genommen hatte. Er bat um eine Wohnungsgeberbescheinigung. Leider wurde dabei versäumt, den Mietvertrag zu ändern, auch, weil ich nicht wusste, ob sich die Lage nicht genauso schnell wieder ändern würde.
Nun ist der Mieter schon monatelang immer wieder nicht in der Lage, die Miete zu zahlen, er ist immer wieder arbeitslos und auch die neue Partnerin arbeitet nicht. Ich habe im August (der guten Ordnung halber unter Nennung beider Namen aus dem einzigen bestehenden Mietvertrag) fristlos gekündigt, aber der Mieter teilte mit, er stehe mit dem Jobcenter wegen Übernahme der Kosten (rund 4 Monatsmieten) in Verbindung und zahlte in den Folgemonaten zwar nicht die bereits schuldigen, aber die 3 nächsten Mieten. So habe ich von einer Räumung zunächst abgesehen, zumal die Freundin inzwischen schwanger war bzw. entbunden hat.
Nun stehen bereits zwei weitere Mieten aus. 
Daher habe ich mit Vollmacht die Behörde kontaktiert und unter anderem erfahren, dass, wenn da noch eine Mietschuldnerin (im Vertrag, der dem Amt vorliegt) existiert, das Amt nur bereit wäre, den Anteil des Mieters zu zahlen. 
Natürlich ist es mir nicht möglich, die ehemalige Freundin zur Kasse zu bitten, ich weiß nicht mal, wo sie lebt. Wie kann ich diesen Formfehler rückwirkend heilen? Die vorherige Freundin wohnt ja nachweislich nicht in der Wohnung.

Des Weiteren: Hätte eine Räumungsklage bei einer jungen mittellosen Familie Aussicht auf raschen Erfolg?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ich habe einen Mieter, der zusammen mit seiner damaligen Freundin (zu dieser Zeit beide berufstätig) den Mietvertrag für eine Wohnung unterzeichnet hat. Einige Monate später erfuhr ich, dass er eine neue Freundin (nicht-deutsche EU-Bürgerin) in die Wohnung genommen hatte. Er bat um eine Wohnungsgeberbescheinigung. Leider wurde dabei versäumt, den Mietvertrag zu ändern, auch, weil ich nicht wusste, ob sich die Lage nicht genauso schnell wieder ändern würde.

Der Teil ist irrelevant.

Nun ist der Mieter schon monatelang immer wieder nicht in der Lage, die Miete zu zahlen, er ist immer wieder arbeitslos und auch die neue Partnerin arbeitet nicht. Ich habe im August (der guten Ordnung halber unter Nennung beider Namen aus dem einzigen bestehenden Mietvertrag) fristlos gekündigt, aber der Mieter teilte mit, er stehe mit dem Jobcenter wegen Übernahme der Kosten (rund 4 Monatsmieten) in Verbindung und zahlte in den Folgemonaten zwar nicht die bereits schuldigen, aber die 3 nächsten Mieten. So habe ich von einer Räumung zunächst abgesehen, zumal die Freundin inzwischen schwanger war bzw. entbunden hat.

Fristlos kündigen. Räumungsklage einreichen. Anders geht es nicht. Was mit der Partnerin ist, ist irrelevant, da diese keine Vertragspartei ist. Falls doch, haftet sie mit, dann muss gegen beide geklagt werden. Ich würde nicht auf Kostenübernahme durch das Jobcenter warten.

Daher habe ich mit Vollmacht die Behörde kontaktiert und unter anderem erfahren, dass, wenn da noch eine Mietschuldnerin (im Vertrag, der dem Amt vorliegt) existiert, das Amt nur bereit wäre, den Anteil des Mieters zu zahlen.

Mit Sozialrecht kenne ich mich nicht aus, es ist auch irrelevant, was das Jobcenter hier macht, Sie sollten schnellstmöglich Klage einreichen.

Natürlich ist es mir nicht möglich, die ehemalige Freundin zur Kasse zu bitten, ich weiß nicht mal, wo sie lebt. Wie kann ich diesen Formfehler rückwirkend heilen? Die vorherige Freundin wohnt ja nachweislich nicht in der Wohnung.

Sollte die "Ehemalige" Vertragspartei sein, müsste eine Einwohnermeldeamtsanfrage gestellt werden, um herauszufinden wo sie wohnt, um auch diese verklagen zu können.

Gerne kann ich bei einer Räumungsklage unterstützen. Die Kosten hängen von der Kaltmiete ab.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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