Bafög Anspruch trotz Erststudium

| 9. Januar 2024 11:22 |
Preis: 35,00 € |

Schule, Hochschule, Prüfungen


Beantwortet von

Hallo,
Ich (33) Jahre alt habe vor ein Fernstudium zu beginnen. Während des Studiums in Vollzeit würde ich nur eingeschränkt weiterarbeiten können. Derzeit bin ich selbstständig mit einer GmbH diese GmbH würde mir weniger als 6000€ Dividende per anno ausschütten.

In meiner Vergangenheit habe ich bereits eine Ausbildung im Bausektor absolviert, damals kein Abitur gehabt und später im Fernstudium Wirtschaft studiert. ( Bachelor Abschluss an einer Uni)

Nun plane ich erneut aufbauend auf meiner Ausbildung ein Studium als Bauingenieur zu belegen, durch den ersten Bachelor Abschluss benötige ich ja nun kein Abitur.

Meine Frage lautet daher wie ist es denkbar und möglich das mir trotz des Bachelors in Wirtschaft ein Bachelor im Ingenieurswesen gefördert wird?

Das erste Studium habe ich noch selbstständig finanziert bekommen. Also keine staatlichen Hilfen in Anspruch genommen.

10. Januar 2024 | 13:06

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Grundsätzlich ist es möglich, dass Sie für ein zweites Studium BAföG erhalten, wenn dieses auf Ihrer ersten Ausbildung aufbaut und inhaltlich davon abweicht. In Ihrem Fall könnte das Studium zum Bauingenieur als solches angesehen werden, da es sich inhaltlich von Ihrem ersten Studium (Wirtschaft) unterscheidet und auf Ihrer Ausbildung im Bausektor aufbaut.
Allerdings gibt es einige Voraussetzungen für die Förderung eines Zweitstudiums durch BAföG. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass das Zweitstudium innerhalb einer bestimmten Frist nach Abschluss des Erststudiums aufgenommen wird. Diese Frist beträgt in der Regel 10 Jahre. Da Sie bereits 33 Jahre alt sind, könnte es sein, dass Sie diese Frist überschritten haben.
Zudem ist zu beachten, dass das BAföG-Einkommen, zu dem auch Dividenden zählen, einen bestimmten Freibetrag nicht überschreiten darf. Aktuell liegt dieser Freibetrag bei 5.400 Euro pro Jahr. Wenn Ihre GmbH Ihnen mehr als diesen Betrag ausschüttet, könnte das Ihre BAföG-Förderung beeinträchtigen.
Ich empfehle Ihnen, sich mit Ihrem konkreten Fall an das zuständige BAföG-Amt zu wenden. Dort können Sie eine individuelle Beratung erhalten und ggf. einen Antrag auf Förderung stellen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 10. Januar 2024 | 13:12

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