Sehr geehrte(-r) Fragesteller(-in),
vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese möchte ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworten:
1)
Ihre erste Frage läßt sich kurz und knapp mit einem NEIN beantworten. Für verkehrsrechtliche Sanktionen sind nun allein die österreichischen Behörden zuständig, hier existiert keine "Amtshilfe" zwischen deutschen und österreichischen Behörden. Dazu gibt es in dem etwas „pikanteren“ Feld der in Osteuropa erworbenen neuen Führerscheine schon erste Verwaltungsgerichtsurteile in diesem Sinne. Diese gelten bei Ihrem Sachverhalt – reguläre Umschreibung eines noch vorhandenen deutschen Führerscheins- erst recht.
2)
Bis auf weiteres können Sie mit dem umgeschriebenen Führerschein also sorgenfrei in Deutschland ein Kfz. benutzen, unterstellt Sie können den Wohnsitz in Österreich nachweisen, was ja der Fall ist.
3)
Vorsorglich weise ich aber darauf hin, daß im Falle eines Entzugs des ja in Deutschland weiterhin existenten, nur in Österreich umgeschriebenen Führerscheins durch deutsche Behörden Sie in DE auf keinen Fall mit Ihrem österreichischem Führerschein ein Kfz. benutzen sollten. Denn nach § 4 Abs. 3 Nr. 3 IntKfzVO gilt:
"Die Berechtigung nach Absatz 1 (Anmerkung: zum Führen von Kfz im Inland) gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse [...] denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, denen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben."
Dies gilt sowohl für Personen ohne deutschen Wohnsitz (§ 4 IntKfzVO) als auch für Personen mit deutschem Wohnsitz (§ 28 FeV; § 31 FeV).
Würden Sie dann trotzdem im Bundesgebiet ein Kfz. führen, stellt dies eine Straftat dar: § 21 StVG
, "Fahren ohne Fahrerlaubnis" dar.
In diesem -noch nicht eingetretenem- Fall würde ich raten, den "dornenreichen" Weg einer Neuerlangung des Führerscheins in DE zu gehen. Falls nur das Punktekonto "voll ist", wäre dies eine sinnvolle Alternative zur gänzlichen Vermeidung des Kfz.-Führens in Deutschland. Dies alles aber nur vorsorglich zur weiteren Vorgehensweise, wenn der befürchtete Entzug in DE eintritt.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung, genauso für eine weitergehende Interessenwahrnehmung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas Schimpf
- Rechtsanwalt -
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E-Mail: ra.schimpf@gmx.de
Nun hat mich das Landratsamt in Wien ausfindiggemacht und mich aufgefordert den deutschen Führerschein für 6 Monate abzugeben. Da mein deutscher Führerschein bei dem österreichischen Magistrat im Zuge des Eintauschens hinterlegt wurde, kann ich diesen auch nicht zurückgeben. Nun fordert mich das Landratsamt auf Stellung zu beziehen.
Nun meine Fage:
gehe ich recht in der annahme, dass mich der entzug der deutschen fahrerlaubnis insfern nicht betrifft, als dass ich meinen wohnsitz in österreich habe und einen österreichischen führerschein besitze ?
Was soll ich dem landratsamt als stellungnahme antworten,sodass ich in österreich weiterhin mit meinem östereichsichen führerschein fahren kann ?
Guten Abend,
auch wenn Sie nunmehr in Österreich wohnen, sind Sie hinsichtlich Ihres ja nicht „eingeschlafenen“, sondern nur bei den dortigen Behörden hinterlegten deutschen Führerscheins natürlich weiterhin den deutschen Behörden unterworfen. Teilen Sie diesen deswegen mit, dass und warum Sie den Führerschein nicht abgeben können. Ein automatischer Entzug des österreichischen Führerscheins für die im Raume stehenden 6 Monate folgt aus dem nun von Ihnen mitgeteilten Sachverhalt nicht.
Mit freundlichen Grüssen
RA Schimpf