Sehr geehrter Fragesteller
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
Ihre Frage beantworte ich Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer Schilderung und des gewählten Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt.
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) sind in Ihrem Fall empfehlenswert. Sie dienen dazu, die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihrer Geschäftsbeziehung mit Ihren Kunden zu regeln. Sie können darin beispielsweise Regelungen zur Vertragsdauer, zur Bezahlung, zur Haftung und zu vielen anderen Aspekten treffen. AGBs sind jedoch nicht zwingend notwendig. Es können auch ausschließlich vertragliche Vereinbarungen im Einzelfall getroffen werden.
2. Ein Vertrag ist in jedem Fall notwendig, da Sie eine Dienstleistung erbringen. Der Vertrag regelt die konkreten Leistungen, die Sie erbringen, und die Gegenleistung, die Sie dafür erhalten. Der Vertrag kann mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges Handeln geschlossen werden. Bei komplexeren Leistungen ist es jedoch empfehlenswert, den Vertrag schriftlich zu schließen.
3. Ein Widerrufsrecht kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Nach § 355 BGB steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zu. Dieses Recht kann nicht durch AGBs oder einen Vertrag ausgeschlossen werden. Allerdings gibt es Ausnahmen von diesem Grundsatz. So besteht beispielsweise kein Widerrufsrecht bei Verträgen über Dienstleistungen, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher vor Vertragsschluss ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Erbringung der Dienstleistung beginnt und der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Kill
Wilhelmstraße 3
66663 Merzig
Tel: 06861 9932577
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Robert-Kill-__l108664.html
E-Mail:
Sehr geehrter RA Kill,
vielen Dank für die Bearbeitung und Beantwortung auch an einem Feiertag.
Was würde es im Einzelnen kosten, wenn ich durch Sie einen auf mich abgestimmes Vertragsmuster für o.g. Dienstleistungen und die dazugehörigen AGBs erstellen lassen würde?
Stellen Sie mir gerne hier ein Angebot rein, per Direktanfrage.
Besten Dank und freundliche Grüße.
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
Die Erstellung von individuellen AGB und einem Vertragsmuster ist eine sehr individuelle Leistung, die stark von den genauen Anforderungen und dem Umfang der zu regelnden Sachverhalte abhängig ist. Daher kann ich Ihnen an dieser Stelle leider keinen pauschalen Preis nennen.
In der Regel bewegen sich die Kosten für die Erstellung von AGB und einem Vertragsmuster jedoch in einem Rahmen von 500 bis 1500 Euro, je nach Komplexität und Umfang. Dies ist jedoch nur ein grober Richtwert und kann in Ihrem individuellen Fall abweichen.
Da eine enge Zusammenarbeit hilfreich ist, empfiehlt es sich, einen Anwalt vor Ort zu konsultieren