Sehr geehrter Ratsuchender,
bei dem ersten von Ihnen abgeschlossenen Darlehensvertrag handelt es sich um einen Verbraucherdarlehensvertrag gem. § 491 BGB
, der zusammen mit dem Kaufvertrag über das Auto einen verbundenen Vertrag bildet.
Bei Verbraucherdarlehensverträgen besteht ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Widerrufen Sie nun diesen Darlehensvertrag, dann sind Sie auch an den Kaufvertrag nicht mehr gebunden. Alle Geschäfte werden dann rückabgewickelt. Sie müssen die Darlehensvaluta zurückzahlen und das Auto zurückgeben und erhalten dann eine von Ihnen eventuell getätigte Anzahlung zurück.
Dies nur zu Ihrer Information. Es geht Ihnen ja um den zweiten von Ihnen geschlossenen Vertrag.
Ich gehe davon aus, dass es sich bei diesem Darlehensvertrag um einen eigenen, selbständigen Darlehensvertrag handelt. Machen Sie dann von Ihrem zweiwöchigen Widerrufsrecht Gebrauch, betrifft dies auch nur diesen Vertrag. Sie müssten dann nur diese Darlehensvaluta in Höhe von 3000 € zuzüglich Zinsen zurückzahlen.
Ohne Einblick in die Verträge kann ich dies allerdings nicht sicher sagen. Denkbar wäre auch, dass der ursprüngliche Vertrag geändert und erweitert wurde. Dann wäre kein neuer Vertrag geschlossen, so dass Sie nur die gesamte Finanzierung widerrufen könnten. Dies halte ich aber für eher unwahrscheinlich.
Wenn Sie sicher gehen möchten, können Sie mir die Vertragsurkunden gerne faxen. Ich würde dies dann überprüfen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Leyrer
Rechtsanwalt
Email: manuel.leyrer@googlemail.com
Tel.: 0621/71897000
Fax:0621/71897021
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Vertragsrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mir vor ca. 2 Monaten einen Gebrauchtwagen gekauft und diesen durch eine Bank finanzieren lassen.
Da ich den Wagen auf Autogas umrüsten lassen wollte benötigte ich einen weiteren Kreditbetrag. Durch die gleiche Bank die den Wagen finanziert hat, bekam ich vorher schon per Post ein Angebot über den Betrag den ich benötigte (3000,- EUR). Mit diesem Angebot bin ich dann zu dieser Bank und habe dann (leider) einen neuen Kreditvertrag unterschrieben. Im Nachhinein ist mir dann aufgefallen, dass auch der 2 Monate alte Vertrag als interne Verrechnung mit in diesem neuen Vertrag integriert wurde, was so nicht besprochen war. Ich habe aber gesehen, dass ich ein 2 wöchiges Widerrufrecht habe.
Nun meine Frage: Wenn ich diesen "neuen" Vertrag jetzt widerrufe, muß ich dann nur den weiteren erhaltenen Betrag ( 3000,-) + Zinsen
zurückzahlen. Gilt dann also wieder nur noch der "alte" Vertrag, oder ist der dann auch hinfällig?
Vertrag Vertrag Darlehensvertrag