Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.
In Ihrem Fall ist es wichtig zu beachten, dass das Finanzamt bei der Veräußerung von Betriebsvermögen (wie Ihrem Firmenwagen) den erzielten Verkaufspreis als Betriebseinnahme ansieht. Dieser Betrag ist grundsätzlich steuerpflichtig.
Da Sie das Fahrzeug an Ihren Vater verkauft haben, könnte das Finanzamt den Verkaufspreis als verdeckte Gewinnausschüttung ansehen, wenn der Preis unter dem üblichen Marktwert lag. Dies könnte zu zusätzlichen Steuerforderungen führen.
Die von Ihnen eingeholten Angebote könnten dabei helfen, den Marktwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Verkaufs zu belegen. Wenn der von Ihrem Vater gezahlte Preis in der Nähe dieser Angebote liegt, könnte dies dazu beitragen, das Finanzamt davon zu überzeugen, dass der Verkaufspreis angemessen war.
Wenn der Verkaufspreis angemessen war, ist der Veräußerungserlöß dennoch als Betriebseinnahme zu werten und zu versteuern.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt
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