Rechtsschutz im Ausland

| 2. November 2023 16:05 |
Preis: 55,00 € |

Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,
meine Auswanderung in den EU-Raum, die Ende September stattfand, war nicht absehbar, habe jedoch als Klägerin seit ca. einem Jahr ein laufendes Zivilverfahren (Rückforderung) in Deutschland mit guten Erfolgsaussichten. Wie sind in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen bzgl. Rechtsschutz im Ausland? Muss ich das Verfahren abbrechen und umgehend die Rechtsschutzversicherung kündigen (was ich sehr bedauern würde, denn es geht um einen höheren Betrag) oder kann ich das Ende des Verfahrens abwarten - gibt es in solchen Ausnahmefällen andere Bestimmungen?

Vielen Dank vorab!

2. November 2023 | 16:44

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Grundsätzlich gilt, dass eine Rechtsschutzversicherung in der Regel weltweit gilt, sofern nichts anderes in den Versicherungsbedingungen vereinbart wurde. Daher sollte Ihre Auswanderung keinen Einfluss auf das laufende Verfahren in Deutschland haben.
Es ist jedoch wichtig, dass Sie Ihre Versicherung über Ihren Umzug ins Ausland informieren. Dies ist notwendig, damit die Versicherung Sie weiterhin erreichen kann und um eventuelle Änderungen in den Versicherungsbedingungen zu besprechen.
Eine Kündigung der Rechtsschutzversicherung ist in der Regel nicht notwendig und auch nicht ratsam, solange noch ein Verfahren anhängig ist. Denn die Versicherung deckt in der Regel die Kosten für das laufende Verfahren ab, auch wenn Sie während des Verfahrens umziehen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari

Bewertung des Fragestellers 2. November 2023 | 17:13

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