Kauf gestohlener Kryptowaehrung

| 18. Oktober 2023 20:43 |
Preis: 30,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


08:23

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein Hacker war in der Lage sensible Daten zu beschaffen die ich in einer Excel Datei gespeichert hatte wie z. B. Zugangsdaten, private keys, 2fa codes.
Er hat meine Email Account und 4 Kryptohandelsboersen und zwei private Wallets gehackt.

Bei den überwiegenden Fällen hat er meine Kryptowährungen abgehoben und diese an www.fixedfloat.com geschickt um diese zu waschen.

Bei meiner privaten Wallet hat er Shping coin in Ethereum durch Metamask getauscht sprich er hat anonym durch andere anonyme User die shping coins durch Ethereum getauscht um das erhaltene Ethereum ebenfalls an fixed float to schicken.

Die von mir gestohlenen shping coins wurden durch den Hacker an jemanden anonymen automatisch mittels metamask swap verkauft. Der anonyme Käufer lässt sich bis zur zentralen Handelsbörse Coinbase weiterverfolgen. Der anonyme Käufer weiß vermutlich nicht das dies gestohlene coins sind. Solche Käufe laufen automatisiert ab.

Meine Frage ist nun wenn jemand gestohlene Kryptowährungen kauft (ohne es zu wissen), kann ich als Opfer dann die gestohlenen Kryptowährungen zurückfordern und kann die Polizei einfach an die Handelsbörse Coinbase ran treten bei dem der anonyme Käufer die Coins eingezahlt hat und dessen Account einfrieren bzw. die Kryptos beschlagnahmen? (Art von Hehlerei)




18. Oktober 2023 | 21:48

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Es gibt hier eine theoretische und eine praktische Antwort. In der Theorie ist es so:

In Bezug auf Ihre Frage, ob Sie die gestohlenen Kryptowährungen zurückfordern können, ist die Antwort grundsätzlich ja. Sie haben einen zivilrechtlichen Anspruch auf Herausgabe der gestohlenen Kryptowährungen gegen den Käufer.

Was die Frage betrifft, ob die Polizei einfach an die Handelsbörse Coinbase herantreten und den Account des anonymen Käufers einfrieren bzw. die Kryptos beschlagnahmen kann, so ist dies grundsätzlich möglich.

Und so ist es tatsächlich:

Allerdings ist es in der Praxis schwierig, diesen Anspruch durchzusetzen, insbesondere wenn der Käufer anonym ist.

Die Polizei benötigt dafür einen richterlichen Beschluss. Den erhalten Sie aber nicht ohne die Tat beweisen zu können. Daran scheitert es in der Regel, da Sie theoretisch auch einfach selbst die Transaktionen durchgeführt haben können (z.B. unter Verwendung eines VPN). Darüber hinaus ermittelt die Polizei erfahrungsgemäß derart weit auch nicht, es fehlt bereits am Knowhow bezüglich Kryptowährungen. Zudem ist es zumeist so, dass Coinbase aufgrund von Datenschutzbestimmungen nicht bereit ist, die Identität des Käufers preiszugeben. Erfahrungsgemäß unternehmen die Exchanges in solchen Fällen nichts. Anders ist es, wenn der Hacker selbst auf seine Exchange Wallet transferiert und dort tradet. Aber so liegt der Fall hier ja nicht. Der Käufer hat sich au h nicht strafbar gemacht ohne Kenntnis. Bei einem Metamask Swap kann die Kenntnis auch eigentlich gar nicht bestehen.

In jedem Fall sollten Sie trotzdem unverzüglich Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Aber das Zurückerlangen der Assets ist leider unrealistisch.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 19. Oktober 2023 | 04:43

Vielen Dank.

Der zweite Fall liegt ebenfalls vor. Der Hacker hat die gestohlenen coins auf fixedfloat geschickt. Es handelt sich sogar um den größten Teil.

Wie verhält es sich beim zweiten Fall wenn der Hacker selbst die coins auf eine zentrale Handelsbörse einzahlt, lassen sich dann die Gelder einfrieren/beschlagnahmen durch die Polizei?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 19. Oktober 2023 | 08:23

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Da sehe ich leider wenig Chancen. Fixedfloat ist keine Börse in dem Sinne wie Binance, Coinbase etc. Dort kann man anonym Swaps durchführen durch Eingabe einer Zieladresse. Der Anbieter hat nach dem Swap keinen Zugriff mehr auf die Token/Coins die an den Hacker verschickt worden sind. Es ist kein Verwahrdienst, daher wird ein Einfrieren der eingesendeten Token abgelehnt, da der Anbieter die versendeten Token auch nicht zurückholen kann. Die Beschlagnahme wäre nur theoretisch möglich, der Anbieter ist für deutsche Behörden aber nicht greifbar.

Viele Grüße
Alexander Dietrich

Bewertung des Fragestellers 26. Oktober 2023 | 07:23

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Die Rückfrage wurde überhaupt nicht beantwortet. Der hat einfach was über fixed float geschrieben, das war aber nicht die Frage.
Die Frage war wie es allgemein weitergeht wenn die kryptos einer zentralen Handelsbörse landet

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 26. Oktober 2023
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Die Rückfrage wurde überhaupt nicht beantwortet. Der hat einfach was über fixed float geschrieben, das war aber nicht die Frage.
Die Frage war wie es allgemein weitergeht wenn die kryptos einer zentralen Handelsbörse landet


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