Vaterschaftstest positiv- und nun?

7. Oktober 2023 10:37 |
Preis: 35,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Vaterschaftstest welchen ich durchführen lassen habe ist postiv.
Somit bin ich Vater eines Kindes. Das Kind wohnt in einem anderen Bundesland als ich.
Was muss ich nun machen? Bekomme ich eine Aufforderung zur Anerkennung der Vaterschaft? Wo kann ich die Anerkennung alles machen lassen? Wer bekommt alles Bescheid über die Anerkennung?

Gerne würde ich die Anerkennung bei einem Notar vornehmen lassen.
Wer bekommt danach alles eine Mitteilung darüber?

Welches Jugendamt ist zuständig bei der Berechnung des Unterhaltes? Das Jugendamt von meinem Wohnort oder das Jugendamt vom Kind (anderes Bundesland)?

Bekomme ich eine Aufforderung?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

7. Oktober 2023 | 11:53

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

nachdem Ihre Vaterschaft festgestellt ist, müssen Sie tätig werden. Sie werden nicht zwingend aufgefordert werden.

Die Vaterschaft können Sie vor einem Notar anerkennen. Sie haben auch die Möglichkeit das Anerkenntnis vor einem Standesamt oder beim Jugendamt zu erklären.

Wenn Sie das Anerkenntnis abgegeben haben, wird das Standesamt informiert, da Ihre Vaterschaft dann im Geburtsregister einzutragen ist.

Zudem wird auch die Mutter davon in Kenntnis gesetzt und das Jugendamt.

Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des Kindes.

Wird Unterhalt geltend gemacht, werden Sie zur Auskunft über Ihre Einkünfte aufgefordert und danach berechnet sich dann die Höhe.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


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