Visum Aufenthalt Deutschland

| 4. Oktober 2023 09:51 |
Preis: 51,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag ich bin in Deutschland bin in italien gemeldet mein Mann hat Aufenthalt 5 jahre ich möchte ihn in Deutschland mit anmelden jedoch sagt die er benötigt ein Visum.

4. Oktober 2023 | 11:15

Antwort

von


(1253)
Meisenweg 14
41239 Mönchengladbach
Tel: 01722456077
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Valentin-Becker-__l108658.html
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Guten Tag,

grundsätzlich benötigt Ihr Mann ein Visum, um nach Deutschland einzureisen, wenn er kein EU-Bürger ist.
Da Ihr Mann jedoch bereits einen Aufenthaltstitel für Italien besitzt, kann er sich im Schengen-Raum bis zu 90 Tage innerhalb visumfrei in Deutschland aufhalten.
Wenn Ihr Mann jedoch dauerhaft in Deutschland leben möchte, benötigt er einen deutschen Aufenthaltstitel. Hierfür muss er in der Regel einen Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland stellen.
Wenn Sie bereits in Deutschland leben, könnte unter Umständen ein Anspruch auf Familiennachzug zugunsten Ihres Mannes bestehen. Hierfür müssten jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie beispielsweise ausreichender Wohnraum und die Sicherung des Lebensunterhalts.
Ich empfehle Ihnen, sich an Ihre zuständige Ausländerbehörde in Deutschland zu wenden, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und den besten Weg für Ihren Mann zu finden, um in Deutschland leben zu können.

Beste Grüße


Bewertung des Fragestellers 6. Oktober 2023 | 07:14

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Valentin Becker »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 6. Oktober 2023
5/5,0

ANTWORT VON

(1253)

Meisenweg 14
41239 Mönchengladbach
Tel: 01722456077
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Valentin-Becker-__l108658.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Ausländerrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Miet- und Pachtrecht