Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 31.10.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Da ihr letzter gemeinsamer Wohnsitz in Deutschland war, ist die Scheidung am Ort durchzuführen, wo Sie diesen Wohnsitz hatten. Ihre Frau meint wohl für die Mietzahlungen den Unterhalt - hier müsste man schauen, ob Sie überhaupt verpflichtet wären und überhaupt leistungsfähig wären. Gehen Sie kurzfristig zu einem Anwalt und lassen sich beraten - gerne helfen auch wir Ihnen weiter.
Für eine Scheidung ist das Trennungsjahr einzuhalten - also 1 Jahr!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Strafrecht
Rückfrage vom Fragesteller
31.10.2018 | 16:56
Sehr geehrter Frau Seiter,
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Also wenn wir uns auch in Deutschland scheiden lassen wird Ihr Visum Zwecks Familiennachzug verfallen (Ausnahme:Härtefall). und Sie muss Deutschland verlassen ist das Richtig?
Zudem können wir gar nicht 1 Jahr getrennt leben, da wir keine Verwandtschaft in Deutschland haben und ich habe finanziell nicht die Möglichkeit eine zweite Wohnung zu mieten und Sie arbeitet auch nicht. Und ohne diesen Trennungsjahr zu beweisen kann man sich in Deutschland nicht trennen verstehe ich es richtig?
Mit freundlchen Grüßen
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
31.10.2018 | 20:41
Man kann auch in der gemeinsamen Wohnung getrennt gelebt haben - das ist natürlich schwieriger zu beweisen, aber möglich. Den Beweis brauchen Sie nur, wenn Ihre Frau die Trennung bestreitet! Ob Sie ausgewiesen wird, kann ich so pauschal nicht beantworten, das hängt von verschiedenen Faktoren ab.