Ich habe am Montag 18.4.2004 über Ebay mein Auto (VW Corrado G60) verkauft. Der Käufer kam dann auch und holte das Auto ab ! Am gleichen Abend bekam ich auch noch meine positive Berwertung von diesem Käufer (Bewrtung: alles OK) ! Somit war eigentlich alles klar !! Autoverkauft und jeder war Glücklich !!
Am Dienstag rufte mich dann der Käufer an und meinte Ihm sei der G-Lader riemen kaputt gegangen !!! Und eine Probefahrt wollte er nicht machen !!! Habe Ihm vorher gesagt, das wir die Riehmen mal neu gemacht haben und ich nicht weis in welchem zustand der G-Lader ist !!
Also jetzt meine frage:
Muss ich mit rechtlichen schritten rechnen ?? Ist es meine schuld wenn der Riehmen reist ? Muss ich seinen schaden bezahlen ?
ich gehe zunächst einmal davon aus, dass Sie als Privatperson den PKW bei Ebay mit Gewährleistungsausschluss verkauft haben.
In diesem Zusammenhang wäre es wichtig Ihr Angebot bei EBay zu kennen, um den Haftungssausschluss überprüfen können.
Wenn dem so ist, würden Sie nur haften, wenn Sie ausdrücklich eine Eigenschaft zugesichert haben oder einen Mangel arglistig verschwiegen haben.
So wie Sie den Sachverhalt schildern, kommt weder das eine, noch das andere in Betracht. Offensichtlich haben Sie über den G-Lader gesprochen und auch über den Riemen.
In diesem Zusammenhang wäre es aber schon wichtig zu wissen, was genau besprochen worden ist und wonach der Käufer in diesem Zusammenhang genau gefragt hat.
Wenn es so war, wie in Ihrer Sachverhaltsschilderung brauchen Sie nicht mit Nachteilen rechnen.