Erbschafts- oder Schenkungssteuer bei Ausgleichszahlung an Geschwister?

| 22. September 2023 10:57 |
Preis: 63,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Eine Familie mit zwei Söhnen besaß ein Haus auf einem großen Grundstück. Das Grundstück wurde geteilt und Sohn A erhielt den unbebauten Teil als Schenkung (inzwischen vor über 20 Jahren). Sohn B sollte später das verbleibende Grundstück mit dem Haus erhalten. Als der Vater starb lehnten die Söhne ihren Erbteil ab und überließen alles der Mutter.

Die Mutter lebt noch. Nun soll notariell festgehalten werden:
Das Haus mit Grundstück soll nun an Sohn B gehen. Sohn A soll als Ausgleich von Sohn B 50.000,00 € erhalten.

1) Wie kann das ohne Erbschafts- oder Schenkungssteuern abgewickelt werden?

2) Ist es korrekt, dass es nur zwischen Eheleuten und von Eltern zu Kindern höhere Freibeträge gibt?

3) Bei allen anderen: von Kind zu Eltern, unter Geschwistern oder auch unter Fremden dürfen grundsätzlich nur max. 20.000,00 € verschenkt werden, ohne dass Steuern fällig werden?

4) Könnte die Abwicklung z.B, wie folgt aussehen:
Sohn B schenkt der Mutter 20.000 € (per Überweisung?) und die Mutter schenkt danach Sohn A 20.000,00 € (per Überweisung)? Ist das zulässig? Fallen dann keine Steuern an?
Sohn B schenkt Sohn A 20.000,00 €? (per Überweisung)?
Den Rest (10.000,00 €) schenkt Sohn B der Ehefrau oder dem (volljährigen) Kind von Sohn A? Und diese schenken anschließend Sohn A die 10.000,00 €?

5) Sollte dies nicht möglich sein, wie kann die Abwicklung alternativ erfolgen? Oder gibt es eine einfachere Möglichkeit?

6) Wie sollte die mögliche Abwicklung im Notar-Vertrag formuliert werden?

Vielen Dank

22. September 2023 | 13:48

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.


Ich erlaube mir, Ihre Fragen zusammen zu beantworten.


Ihre Mutter schenkt Sohn B die Immobilie und vereinbart zugleich eine Zahlung von 50.000 € an die Mutter. Dies ist dann eine gemischte Schenkung. Dieser Vorgang ist für Sohn B und die Mutter schenkungssteuerfrei, wenn der Wert der Immobilie unter 400.000 € liegt.


Den Betrag von 50.000 € kann die Mutter dann Sohn A schenken, dieser Vorgang ist ebenfalls schenkungssteuerfrei.


Diese Schenkungen können Sie so im Notarvertrag vereinbaren.


1. gemischte Schenkung an Sohn B,
2. Schenkung der 50.000 € an Sohn A.


Die genauen Formulierungen wird Ihnen der Notar vorschlagen, eine direkte Schenkung des Sohnes B an Sohn A ist schenkungssteuerlich nicht mehr privilegiert (es gilt dann nur der Freibetrag von 20.000 €), Sie müssen also den Umweg über die gemischte Schenkung gehen.


Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.

Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Braun
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 22. September 2023 | 16:20

Vielen Dank

Ist mit Immobilie nur das Haus gemeint? Oder auch das Grundstück?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. September 2023 | 16:21

Sehr geehrter Fragesteller,

mit Immobilie meine ich das komplette Objekt, Haus und Grundstück.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Braun
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 22. September 2023 | 16:34

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