Sehr geehrte Fragenstellerin,
- Wie schätzen Sie denn Fall ein?
Wenn es sich um die beschriebenen Ohrefeigen handelt, wird nicht viel mehr passieren.
- Was darf die Dame und wie weit darf sie gehen?
Diese Nachfragen kann sie stellen. Es ist auch ihre Aufgabe von staatlicher Seite, die Sache zu prüfen.
- Ist das wirklich eine massive Kindeswohlgefährdung, obwohl das Kind zu dem Zeitpunkt schlafend im anderen Raum lag?
Das sehe ich bei dem beschriebenen Sachverhalt nicht. Offensichtlich war hier maximal eine Person gefährdet.
- Wie sieht es aus, wenn ich mich z.B. mit dem Kindsvater wieder vertragen würde? Was dürfte Sie dann in diesem Fall tun?
An sich nichts. Außer massivere Gewalt wäre durch Zeugen / Fotos usw. belegbar.
- Ab wann dürfte Sie mir mein Kind weg nehmen?
Das ist denkbar, wenn die Gewalt auch dem Kind gegenüber ausgeübt oder dies kindswohlgefährdend Gewalt mit ansehen müsste.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Saeger
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Hallo Herr Säger,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Was würden Sie mir bezüglich des weiteren Vorgehens raten? Wie soll ich mich verhalten? Ab wann lassen die jemanden wieder in Ruhe?
Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße
Sehr geehrte Fragestellerin,
am besten versuchen Sie ruhig zu bleiben und abzuwarten. Die Dame ist a) sicher eher gewöhnt, dass die Frauen im Nachhinein Dinge beschönigen und b) ein wenig vorbelastet durch deren nicht sonderlich erfreulichen Berufsalltag c) drehte offenbar in der Situation zudem noch ab.
Im Regelfall sollten die Dinge ruhig abwarten. Man kann immer Rechtsmittel einlegen und sich auch über die Dame später noch bei ihren Vorgesetzten beschweren.
2 Ohrfeigen im Nachbarzimmer reichen klar nicht für die beschriebenen Maßnahmen aus.
- Normalerweise sollte jetzt schon Ruhe sein. Ich würde maximal eine weitere Nachfrage erwarten. Wenn es weiter eskaliert, kann man sich durchaus beim Leiter des Jugendamtes beschweren und um eine andere Sachbearbeiterin bitte.
Mit freundlichen Grüßen
RA Saeger