Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

12. September 2023 13:55 |
Preis: 35,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe am 11.03.2022 meinen Antrag zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt.

Ca. 1 Jahr später erhalte ich im Februar 2023 eine Aufforderung Unterlagen einzureichen und 255,00 € zu zahlen.

Bei der Antragstellung am 11.03.2022 habe ich bereits drei geforderte Gehaltsnachweise eingereicht.
Im Februar 2023 wurde ich erneut aufgefordert drei weitere Gehaltsnachweise einzureichen, die ich daraufhin eingereicht habe.
Nun werde ich erneut aufgefordert Gehaltsnachweise für die Monate September und Oktober 2023 einzureichen.

Ist die mehrmalige Aufforderung, Gehaltsnachweise einzureichen rechtens? Was kann ich dem Fall tun?

Abgesehen davon, hat der Monat Oktober 2023 noch nicht begonnen und ich erhalte meine Gehaltsnachweise am 15. des Folgemonats und die Abgabefrist ist der 15. November 2023.

12. September 2023 | 14:44

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Solange die Behörde nicht über Ihren Antrag entschieden hat, kann sie Unterlagen nachfordern. Denn es könnte passieren, dass Sie der Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen wodurch der Antrag auf Einbürgerung anders bewertet werden könnten. Ich empfehle Ihnen die Gehaltsnachweise für Juli, August und September 2023 vorzulegen und unter Hinweis darauf, dass das Arbeitsverhältnis nach wie vor besteht sie auffordern über den Antrag zu entscheiden. In diesem Zusammenhang können Sie ebenfalls erwähnen, dass für die Verzögerung der Bearbeitung bisher kein sachlicher Grund mitgeteilt worden war und Sie mit einer Entscheidung innerhalb der nächsten drei Wochen rechnen, ansonsten werden Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden und Untätigkeitsklage erheben.

Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Evgen Stadnik

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