Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Solange die Behörde nicht über Ihren Antrag entschieden hat, kann sie Unterlagen nachfordern. Denn es könnte passieren, dass Sie der Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen wodurch der Antrag auf Einbürgerung anders bewertet werden könnten. Ich empfehle Ihnen die Gehaltsnachweise für Juli, August und September 2023 vorzulegen und unter Hinweis darauf, dass das Arbeitsverhältnis nach wie vor besteht sie auffordern über den Antrag zu entscheiden. In diesem Zusammenhang können Sie ebenfalls erwähnen, dass für die Verzögerung der Bearbeitung bisher kein sachlicher Grund mitgeteilt worden war und Sie mit einer Entscheidung innerhalb der nächsten drei Wochen rechnen, ansonsten werden Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden und Untätigkeitsklage erheben.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Evgen Stadnik
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