Konsequenzen Ladendiebstahl?

1. September 2023 10:33 |
Preis: 45,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Helge Müller-Roden

Am letzten Dienstag ging ich (20 Jahre, auf einen Studienplatz wartend) in einer Aldi Filiale, in Köln einkaufen. Ich kaufte Lebensmittel im Wert von 14 Euro und bezahlte diese an der Selbstbedienungskasse.
Als ich den Laden verlassen wollte, hielt mich der Ladendetektiv auf und kontrollierte meinen Kassenbeleg.
Ihm fiel auf, dass ich einen Mozzarella-Käse und zwei Brötchen im Wert von ins. 2,67 € nicht abrechnete.
Ich erklärte ihm, dass dies keine Absicht gewesen sei. Ich kaufte zwei Mozzarellas und scannte beide direkt hintereinander über die Kasse, wobei scheinbar nur einer erfasst wurde (der Ladendetektiv gestand mir zu dass ich tatsächlich beide direkt hintereinander über die Kasse zog).
Bzgl. der Brötchen erklärte ich, dass alle Brötchen (da es kurz vor Ladenschluss war) in einer Schütte der Brötchenselbstbedienung lagen, allesamt Kürbiskernbrötchen waren und ich die zwei untersten der insgesamt 8 Brötchen schlichtweg nicht gesehen habe.
Ich bin eigentlich gewöhnt, dass wenn man einen Artikel an der SB Kasse vergisst, die Kasse einen durch die Gewichtskontrolle der Ablagefläche darauf aufmerksam macht - man also gar nichts aus Versehen nicht scannen kann.
Der Ladendetektiv und ein Mitarbeiter nahmen darauf hin meine Personalien auf (da ich kein Ausweisdokument mitführte, schrieb ich meine Daten auf einen Zettel und mein Vater wurde zum Datenabgleich angerufen).
Dann wurde ein Bericht ausgefüllt den ich unterschreiben sollte; dies verweigerte ich, da ich in diesem Zugeben sollte, dass ich vorsätzlich die Ware gestohlen hätte.
Es wurde mir lebenslanges Hausverbot für alle Aldi Süd Filialen verhängt (mündlich) und eine Zahlungsaufforderung von 50 € ausgestellt, da Aldi ihren Mitarbeitern eine Prämie von 50 € zahlt, wenn diese einen Dieb/Betrüger auftreiben.
Die Polizei wurde nicht hinzugezogen. Der Mitarbeiter versicherte mir, dass es zwar zur Anzeige käme, diese aber wegen des geringen Warenwertes wohl fallen gelassen würde.
Ich habe wirklich einfach nach einem langen Tag den Kassenbon nicht mehr kontrolliert weil ich mich auf die SB Kasse verließ (ob Aldi die Gewichtskontrolle ausgestellt hat oder die Kasse defekt war sei mal dahingestellt) und so versehentlich einen Mozzarella und 2 Brötchen im Wert von 2,67€ unterschlagen.

Meine Fragen:
- Was habe ich an Konsequenzen zu erwarten?
- Erwartet mich ein Eintrag im Vorstrafenregister o. Ä.?
- Kann ich diesen Vorwurf des Diebstahls anfechten?
- Soll ich die 50 € zahlen?

Sehr geehrte Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Man kann Sachverhalte leider auch komplizieren oder böswillig schildern, in Ihrem Fall offenbar als "versuchter Diebstahl" statt eines offensichtlich Versehens.

Bezüglich des Mozzarella sind Sie durch den Ladendetektiv ja quasi entlastet worden, was diese vor Gericht wahrscheinlich abstreiten wird, bezüglich der Brötchen haben Sie sich wohl verzählt (6 von 8 getippt) oder die konkrete Anzahl übersehen.

Das kann man objektiv als einen versuchten Ladendiebstahl (geringwertiger Sachen) einer Strafverfolgung zuführen, mit einer entsprechenden Strafanzeige bei der Polizei, und mit einem Lebenslangen Hausverbot Sanktionieren, oder man läßt den Kunden die fehlende Ware bezahlen.

Sie müssen dabei zwischen der zivilrechtlichen Haftung und der strafrechtlichen Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft differenzieren.

Die 50,00€ Fangprämie sind eine rein zivilrechtliche Sanktion durch die Verwaltungsaufwand und andere Vorbaltekosten abgedeckt werden sollen. Daneben werden die Waren entweder einbehalten oder sie müssen nachbezahlt werden.

Da der Mitarbeiter erklärt hat, dass es zur Anzeige kommt, haben Sie beide Verfahren zu beachten.

Richtig ist, dass die Strafanzeige wegen des erstmaligen Tat und des geringen Warenwertes eingestellt werden wird. Sicher ist das aber nie und kann im Übrigen mit einer Auflage verbunden werden.

Das Alter von 20 Jahren und der Zweck der Beschaffung sind nicht relevant, ohne Vorstrafen oder Einträgen im BZR können Ersttäter, die einsichtig und geständig sind, mit einer milden Strafe rechnen.

Aber Sie wollen sich ja wehren.

In jedem Fall würden Sie aber als "Täterin" vorbelastet sein und entgegen aller gesetzlichen Datenschutzbestimmungen "erinnern" sich Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte immer an solche Einstellungen, falls Sie erneut auffallen sollten.

Das beinhaltet aber noch keinen Eintrag im Vorstrafenregister, d.h. im Bundeszentralregister oder im polizeilichen Führungszeugnis.

Das von Sicherheitspersonal erwirkte Schuldeingeständnis ist nur ein Indiz, das Hausverbot müssten Sie beachten, und da es zeitlich nicht befristet wurde, sehr lange.

Das sollten Sie abzuwenden versuchen. Es war richtig, nichts zu unterschreiben und die 50€ zu zahlen hätte ich Ihnen nur für den Fall empfohlen, dass dann keine Anzeige bei der Polizei mehr erfolgen wird.

Jetzt sollten Sie die Zahlung verweigern und den Sachverhalt klarstellen. Kein Diebstahl!

Sie können und sollten dem Vorwurf des versuchten Diebstahls entgentreten.

Es ist zumindest im Hinblick auf die Akteneinsicht sinnvoll, einen Anwalt zu beauftragen.

Die Anwaltskosten betragen etwa 650€ für ein Strafverfahren eine RS-Versicherung wird nicht zahlen. Es ist trotzdem sinnvoll, um Sie von dem Tatvorwurf frei zu halten.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 1. September 2023 | 12:08

Würde ich mit dem Zahlen der 50 € ein Schuldeingeständnis abgeben oder könnte ich dies tun (mit der Hoffnung das sich die Staatsanwaltschaft nicht bei mir meldet und das ganze dann vorbei wäre?)

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. September 2023 | 12:15

Ja, mit Zahlung der geforderten 50 € ist ein Schuldeingeständnis verbunden. Sie können das auch nicht in der Hoffnung tun, dass sich die Staatsanwaltschaft nicht bei Ihnen meldet.

Das Ganze ist dann eben nicht vorbei!

Im Übrigen gilt dann das Aldi-Hausverbot!

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