Sehr geehrte/r Rechtsratsuchende/r,
gerne nehme ich nachfolgend zu Ihrer Rechtsfrage bzgl. einer nachträglichen Genehmigung des Wintergartens Stellung:
Hierzu teile ich Ihnen gerne mit, dass eine nachträgliche Genehmigung grds. möglich ist. Die Genehmigungsfähigkeit hängt sodann davon ab, ob die öffentlich-rechtlichen Vorschriften durch den Wintergarten / Anbau erfüllt werden.
Sofern dies der Fall ist, steht einer nachträglich Genehmigung nichts im Wege.
Sofern dann allerdings der Wintergarten genehmigt wird, müssen Sie diesen grds. auch ins Kataster einmessen lassen, was eine geringe Gebühr auslösen wird.
Allerdings hätte die nachträgliche Genehmigung den großen Vorteil, dass der Wert der Immobilie und damit der zu erzielende Kaufpreis steigen wird.
Es wäre daher empfehlenswert, wenn Sie sich bei der Baubehörde Ihrer Gemeinde um eine nachträgliche Genehmigung bemühen, diese also beantragen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben, wünsche Ihnen viel Erfolg und bedanke mich für die Beauftragung.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Fey
Rechtsanwältin und Notarin
19. August 2023
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14:18
Antwort
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