Offener Vollzug bei Straftat wegen sexuellen Missbrauch Kindern

30. Juli 2023 15:53 |
Preis: 40,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Folgender Fall - es besteht die Möglichkeit einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauch bzw. schweren sexuellen Missbrauch von Kindern (1 Kind - angeblich geholfen beim Einführen von einem Dildo 1x und 10x Fotos gemacht - also in 11 Fällen) Ich werde nicht geständig sein, da ich nichts gemacht habe - rechne daher mit einer Freiheitsstrafe. Bitte jetzt nicht darauf eingehen, wegen Anwälten etc. hab ich alles - auch Gutachten sind beantragt. Meine Frage lautet:

In welchen Bundesländern hat man die Chance trotz einer oben genannten Verurteilung (keine Vergewaltigung etc.) schnell in den offenen Vollzug bzw. sofort in den offenen Vollzug zu kommen wenn man Selbststeller ist und das Ermittlungsverfahren bereits seit über 2 Jahren läuft, noch keine Hauptverhandlung anberaumt ist, jedoch Anklage wurde beantragt im Dezember 2022 - bis zum heutigen Datum keinerlei Reaktion des Landgerichts - ausgesetzter Haftbefehl ebenfalls seit über 2 Jahren.

Konkret wirklich die Frage - welche Bundesländer sind hier für den offenen Vollzug sehr geeignet - bzw. sofort geeignet?

1. August 2023 | 09:16

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Der Anteil der Strafgefangenen im offenen Vollzug ist in Nordrhein-Westfalen und in Berlin am höchsten, vgl. dazu z.B. diese Übersicht mit Zahlen aus 2020: https://prison--watch-de.cdn.ampproject.org/v/s/prison-watch.de/index.php?amp_gsa=1&_js_v=a9&article-amp/488-deutschland-vollzugspraxis-offener-vollzug-wird-in-bundesl%C3%A4ndern-sehr-unterschie#ampshare=https%3A%2F%2Fprison-watch.de%2Findex.php%3Farticle%2F488-deutschland-vollzugspraxis-offener-vollzug-wird-in-bundesl%25C3%25A4ndern-sehr-unterschie%2F

Sie würden außerdem auch einen Arbeitsplatz benötigen den Sie aufsuchen können und müssen Ersttäter mit einer insgesamt guten Prognose sein, um in den offenen Vollzug kommen zu können. Dafür eine passende Konstellation vorzubereiten wäre das warum Sie sich bereits im Vorfeld einer sich abzeichnenden Verurteilung kümmern könnten. In Ihrem Fall dürfte vor allem das Problem sein, dass eine soziale Einrichtung wahrscheinlich keinen geeigneten Arbeitsplatz für Sie zur Verfügung stellen kann, da dort besondere Kriterien für die Vorstrafen gelten sobald mir Kindern und Jugendlichen gearbeitet wird.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-


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