Anhörung zur Üeberzahlung Jobcenter

2. Juli 2023 23:34 |
Preis: 55,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich hatte Einnahmen welche ich unaufgefordert, sporadisch von ein paar Kd. bekam... Außerdem wird mir jeden Monat 120€ Schenkung angerechnet, die auf meinen Kontoauszügen nicht hervorgehen... Bargeld welches ich auf mein Konto eingezahlt habe wurde mit angerechnet... Das Jobcenter meint jetzt zuviel gezahlt zu haben... Wie verhalte ich mich?... Danke im voraus.

3. Juli 2023 | 00:05

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ich nehme an, dass es um das sog. Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) geht. Nach Maßgabe der §§ 11 - 11b SGB II ist Einkommen auf den Leistungsanspruch anzurechnen. §40 Abs. 1 Satz 1 SGB II i.V.m. § 48 des Sozialgesetzbuches X (SGB X) sieht bei Dauerverwaltungsakten wie hier die Anrechnung von Einkommen vor, das während des Leistungszeitraumes zugeflossen ist. Dabei kommt es insbesondere nicht darauf an, ob das Geld auf das Konto überwiesen oder bar übergeben wurde.

Das Jobcenter wird nun prüfen, ob die diversen Geldzuflüsse auf Ihren Leistungsanspruch nachträglich anzurechnen sind. Sie sind verpflichtet, die dazu erforderlichen Angaben zu machen und Nachweise vorzulegen. Das sollten Sie also entsprechend tun, wobei es sich empfehlen könnte, die einzelnen Geldzuflüsse weiter zu erläutern.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Gero Geißlreiter
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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