Webseiten Rechte

30. Juni 2023 21:57 |
Preis: 30,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Für einen Kunden wurde eine Webseite erstellt. Er wollte als Admin eingetragen werden. Heute sehe ich, dass mein admin und alle anderen bekannten Zugänge gesperrt oder verändert wurden, sodass ich keinen Zugang mehr zur Webseite habe. Per Nachricht wurde mir mitgeteilt, dass der Kunde eine „zusätzliche Alternative" möchte!?

Was kann ich hier tun? Darf der Kunde so einfach die Webseite übernehmen und mich ausschließen? Und wie steht es mit den Urheberrechten? Oder wer hat hier die „Rechte an der Webseite?"

1. Juli 2023 | 07:06

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Wenn Sie eine Website erstellen, dann bleiben Sie der Urheber dieser Website.

Allerdings ist mir der kommerziellen Erstellung einer Website für Dritte regelmäßig die Einräumung von Rechten an dieser Seite verbunden. Für diese Rechteeinräumung wird dann eine Vergütung gezahlt. Wenn die Verwaltung der Seite nicht Teil der Vereinbarung ist, dann kann auch durchaus denkbar sein, dass der Ersteller der Seite keinen Zugang mehr hat.

Das hängt alles jeweils von der im individuellen Fall getroffenen Vereinbarung statt.

Auch die Frage was mit der von Ihnen erstellen Seite gemacht werden darf hängt davon ab welche Rechte Sie eingeräumt haben, beispielsweise das Recht auf Bearbeitung Ihres Werkes besteht nur dann, wenn dies auch von Ihnen dem Kunden gegenüber eingeräumt wird.

Nach Ihren Angaben wäre meine Annahme, dass Sie (nur) eine monatliche Vergütung für die Verwaltung der erstellten Seite erhalten haben und davon jetzt ausgeschlossen wurden, evtl. auch mit dem Ziel des Auftraggebers die monatliche Vergütung nicht mehr zahlen zu müssen. Wenn das aber so vereinbart war und man Ihre Leistung nicht mehr annimmt würde das nicht dazu führen, dass keine Vergütung mehr zu zahlen ist.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-


ANTWORT VON

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