ich bin seit zweieinhalb Jahren Mitglied in einem Ansässigen Fitnessstudio.
Zu Beginn meiner Mitgliedschaft im Sommer 2006 hatte ich einen halb Jährigen Gutschein. Als dieser im Januar 2007 auslief, rutschte ich Automatisch in ein 12 Monats-Vertragssystem.
Im Sommer 2007 sprachen mich Mitarbeiter des Fitnessstudios an, dass dieses ab 01. August 2007 einen neuen Namen bekommt und deshalb neue Verträge abgeschlossen werden müssten.
Sofern ich es vor dem besagten 01. August 2007 machen würde, käme mir eine "Sondervereinbarung" zu gute, die wie folgt lautet:
"Sondervereinbarung
Das Mitglied ist von der Einstiegsgebühr und dauerhaft von Betreuungspauschalen befreit, sofern die Mitgliedschaft vor dem 31.08.2007 abgeschlossen wird."
Ebenso sollte mich der Beitrag ab sofort monatlich zwischen 10 und 20 Euro mehr kosten.
Nur mit einem Vertrag über drei Jahre kam ich preislich an den alten Beitrag heran.
In meiner damaligen Naivität schloss ich spontan einen neuen Vertrag über drei Jahre ab.
Die Umstände des Fitnessstudios zur neuen Namensgebung wurden die folgenden Wochen sehr skurril.
Es hieß ein Partner habe die Firma um eine erhebliche Summe betrogen und deswegen müsste man eine neue Firma Gründen. Einige Zeit später hörte man von Insolvnezverschleppung des Chefs, der mitlerweile nicht mehr der Chef war.
Zu spät wurde ich misstrauisch und begann mir erstmals den überstürzt abgeschlossenen Vertrag durchzulesen.
Auf ihm ist kein Hafter angegeben, lediglich ein Geschäftsführer.
Der Vetrag wurde lediglich von einem Trainer unterschrieben.
Der Vertrag wurde über drei Jahre abgeschlossen, welcher mit "24+ Monate" tituliert wird.
Der Gesamte Vertrag sowie die AGb erscheinen mir sehr undurchsichtig und schwammig. Ich bin mir über eine Rechtskräftigkeit nicht sicher.
Ich habe das Gefühl hier von einer Pleite gegangenen Firma über den Tisch gezogen worden zu sein.
Meine Frage:
Ist diese Art von Vertrag über drei Jahre überhaupt zulässig?
Habe ich die Möglichkeit den Vertrag zu Kündigen?
hier kommte es auf die genaue Ausgestaltung des Vertrages an. Ist der Vertrag für eine Vielzahl von Verträgen vorgegeben und es konnte nichts ausgehandelt werden, wird dann § 309 Ziffer 9 BGB
(nachzulesen über meine homepage) zu Ihren Gunsten eingreifen können.
Danach wäre die Klausel hinsichtlich der Laufzeit unwirksam und die könnten den Vertrag dann auflösen.
Da es hier aber auf den genauen Wortlaut und die Form und Umstände des Vertragsabschlusses ankommt, sollten Sie den Vertrag weitergehend von einem Kollegen vor Ort unbedingt ergänzend prüfen lassen. Dieses wird sich in Ihrem Fall vermutlich lohnen.
Die Unterschrift des Trainers ist aber dabei dann ausreichend, wenn er von der Firmenleitung zum Abschluss des Vertrages bevollmächtigt ist. Davon ist in der Regel auszugehen, zumal die Firma ansonsten es nachträglich genehmigen wird.
Hier werden Sie also vermutlich allein mit der unwirksamen Laufzeit weiterkommen, so dass der Vertrag zu überprüfen ist.