Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zahlen müssen Sie nur, wenn Sie die Schäden schuldhaft im Sinne des § 280 BGB verursacht haben. Dies muss der Verpächter beweisen. Nach Ihrer Schilderung ist davon auszugehen, dass ihm dieser Beweis nicht gelingt. Deshalb haben Sie gute Chancen einen Prozess zu gewinnen und nicht zahlen zu müssen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Frage zu Pachtrecht / Forderungen nach Aufhebungsvertrag
20. Juni 2023 20:21 |
Preis:
30,00 €
|
Beantwortet von
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Bernhard Müller
Guten Abend! Nach Aufhebung (im gegenseitigem Einvernehmen) eines Pachtvertrages für einen Reitbetrieb verlangt der Verpächter von uns diverse Zahlungen für angebliche Schäden. Es wurde jedoch weder beim Einzug ein Protokoll zum Zustand gefertigt noch beim Auszug. Auch im Pachtvertrag finden sich hierzu keinerlei Regelungen bzw. Sachstandsfeststellungen. Kann man pauschal sagen, wie die Chancen für uns stehen, wenn die Sache vor Gericht gehen sollte, weil wir uns weigern die Rechnungen zu zahlen ?
Und gibt es hier ggf. Rechtssprechung auf die man verweisen kann?
FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
/5,0
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