Rückzahlung von geliehenem Geld (ohne Vertrag)

| 30. Mai 2023 19:32 |
Preis: 40,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Melvin Grimm

Guten Tag,
meine Ex Freundin hat mir vor ca 3 Jahren Geld geliehen wobei es sich um einem Betrag von ungefähr 1500€ handelt. Jetzt hat sie vor ein paar Wochen Kontakt zu mir aufgenommen und mich aufgefordert Ihr das Geld zurückzuzahlen. Allerdings haben wir keinen Vertrag oder sonstiges erstellt mit Details über die Rückzahlung oder das es sich wirklich nur um geliehenes Geld handelt. Es gibt maximal lediglich ein paar Text Nachrichten auf Whatsapp wo ich mal beiläufig gesagt habe das sie das Geld irgendwann bekommt. Muss ich das Geld zahlen?
LG

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ein privates Darlehen ist auch ohne einen schriftlichen Vertrag wirksam vereinbart und damit rechtsbindend. Ein gesetzliches Schriftformerfordernis gibt es nicht. Die Schriftform soll lediglich den Nachweis über den vertraglichen Inhalt erbringen. Ohne Vertrag muss der Darlehensgeber den Beweis über den Vertragsinhalt erbringen, soweit die Rückzahlung gefordert wird. Wenn Ihre Ex-Freundin Nachrichten vorlegen kann, die ein Darlehen belegen können dann wird sie regelmäßig den Nachweis erbringen können. Das kommt aber auf den exakten Inhalt der Nachrichten an. Die Rückzahlung eines Darlehens kann auch auf unbestimmte Zeit geschlossen werden, dann ist die Rückzahlung aber mit Kündigung des Vertrages sofort fällig. Mit der Aufforderung der Rückzahlung durch Ihre Ex Freundin ist Forderung somit grundsätzlich sofort fällig geworden. Die Forderung verjährt nach drei Jahren immer zum 31.12. des entsprechenden Jahres.

Soweit Ihre Ex Freundin einen Darlehensvertrag nachweisen kann, müssen Sie das Darlehen zurückzahlen. Ein mündlicher Vertrag ist auch rechtsbindend.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Melvin Grimm
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 30. Mai 2023 | 20:39

Danke für Ihre schnelle Antwort.
Also meine Ex Freundin hat in keiner Nachricht die genaue Summe genannt, lediglich das sie das Geld zurück haben möchte. Aber ich erinnere mich noch, dass es ca 1500€ waren.
Eine Antwort von mir auf die Aufforderung ihr das Geld zurück zugeben war zum Beispiel:
"Ja das kriegst du schon wieder, aber momentan ist es noch etwas ungünstig. Sobald ich kann melde ich mich."

Ändert es jetzt irgendwas an der Sachlage, wenn in keiner der von ihr verfassten Nachrichten eine genaue Summe genannt wird, oder bin ich sozusagen anhand meiner Textnachrichten dennoch dazu verpflichtet ihr den Betrag zurückzugeben, trotz keines schriftlichen Vertrages? Oder gibt es da noch eine Möglichkeit drumherum zu kommen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 30. Mai 2023 | 21:11

Ihre Nachfrage möchte ich gerne wie folgt beantworten:

Wenn das Geld damals überwiesen wurden ist, dann kann Ihre Ex-Freundin die Höhe des Geldes plausibel nachweisen. Bei einer Barzahlung würde der Nachweis schwieriger sein. Allerdings ist anhand Ihrer Nachrichten zu erkennen, dass Sie eine Geldsumme zurückzahlen würden und damit auch anerkennen. Eine Möglichkeit "drumherum" zu kommen sehe ich aufgrund der Sachlage deshalb nicht. Natürlich ist es trotzdem fraglich, ob Ihre Ex-Freundin eine Klage gegen Sie einreichen würde. Wie bereits mitgeteilt kommt es für die Anspruchsbegründung nicht auf einen schriftlichen Vertrag an.

Mit freundlichen Grüßen

Melvin Grimm
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 1. Juni 2023 | 05:55

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