Unizeugnis Urkundenfälschung

| 24. Mai 2023 20:49 |
Preis: 47,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


21:50

Ich habe vor 21 Jahren ein Unizeugnis gefälscht….Mit Kopierer neues Zeugnis mit Stempel und irgendeiner Unterschrift versehen…..ich brauchte dies zum Stundennachweis für die Versicherung für 1 Jahr….hatte aber in diesem Zeitraum auch die Geburt meiner Tochter, so dass ich eigentlich nicht versichert gewesen wäre…..habe mich letztes Jahr selbstangezeigt deswegen…..mit was für einer Strafe ist zu rechnen…kann die Straftat verjährt sein?

24. Mai 2023 | 21:12

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Sie müssen sich hier keine Sorgen machen. Die Tat ist verjährt und damit kann diese nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.

Die Verjährung ist gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB bereits nach 5 Jahren bei der Urkundenfälschung eingetreten.

Auch wenn man die Tat als Versicherungsbetrug werten würde, ist die Verjährung ebenfalls nach 5 Jahren eingetreten aus der gleichen Vorschrift.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 24. Mai 2023 | 21:32

Nachdem ich mich letzten Mai deswegen selbst angezeigt habe, warte ich ständig auf ein Schreiben vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft…..wann bzw. bekommt man überhaupt eine Rückmeldung wegen der Anzeige?Jetzt ist bereits ein Jahr vergangen….gilt die Verjährung auch in Österreich?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. Mai 2023 | 21:50

Vielen Dank Ihre Rückmeldung.

Ein Schreiben der Staatsanwaltschaft muss nicht kommen. Nach der abgelaufenen Zeit ist auch nicht mehr damit zu rechnen.

In Österreich wären die Taten auch bereits verjährt, dort ist die Verjährung sogar kürzer.

Viele Grüße
Alexander Dietrich

Bewertung des Fragestellers 24. Mai 2023 | 21:47

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