Versteuerung Honorar Teilnahme medizinische Medikamentenstudie

9. Mai 2023 13:38 |
Preis: 30,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich spiele mit dem Gedanken, einmalig an einer medizinischen Studie zur Medikamentenerprobung teilzunehmen (Dauer ca. 5 Tage).

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat bereits klargestellt, dass es sich hierbei um steuerpflichtige Einkünfte und nicht um Schmerzensgeld handelt. Nun stellen sich mir drei kurze Fragen:

a) Wo gebe ich diese Einkünfte in meiner Steuererklärung an?

b) Wird die Versteuerung erst mit meiner abzugebenden Steuererklärung vorgenommen oder muss ich diese Einnahmen bereits zum Zeitpunkt des Erhalts versteuern und/oder dem Finanzamt melden?

c) Wie sieht es mit Fahrtkostenerstattungen aus? Muss ich diese ebenfalls versteuern und/oder melden?

Mit freundlichen Grüßen


9. Mai 2023 | 14:31

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

die Tätigkeit als Proband im Rahmen einer medizinischen Studie stellt laut dem von Ihnen bereits zitierten Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 18.03.2021, Az.: 4 K 1017/20, eine steuerbare Tätigkeit in Form sonstiger Leistungen im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG dar.

Diese Einkünfte sind im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung in der Anlage SO (sonstige Einkünfte) bei den "Leistungen" einzutragen mit der textlichen Ergänzung: "Honorar medizinische Studie" o.ä..

Damit ist zugleich Ihre zweite Frage beantwortet: Sie müssen das Honorar erst im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung angeben und dann versteuern. Sollte das Honorar weniger als 256,00 € Euro betragen, bleibt es übrigens steuerfrei. Liegt es darüber, ist aber der gesamte Betrag anzugeben und zu versteuern.

Fahrtkostenerstattungen müssen Sie als Einnahmen auch angeben, auf der anderen Seite dürfen Sie aber Ihre Fahrtkosten selbst natürlich abziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dinkhoff


Rechtsanwalt Dr. Holger Dinkhoff

ANTWORT VON

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