Pfändung für bereits in eitreibung befindliche summe

| 17. April 2023 18:39 |
Preis: 35,00 € |

Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von

Guten Tag,

ich bin vor 3 Jahren wegen Warenbetruges zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden . Ich zahle im Rahmen der Einziehung den Betrag an die Sta Aurich ab. Nun kommt ein Inkasso Unternehmen im namen des geschädigten Unternehmen und möchte mein gehalt Pfänden um die gleiche summe. Ist das ganze Rechtens ich zahle die Summe ja bereits als Wertersatz a. Was kann ich dagegen tun ?

17. April 2023 | 21:14

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Gemäß der Strafprozessordnung ist der Gegenwert der Einziehung an den Verletzten auszukehren, dem ein Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten aus der Tat erwachsen ist.

Das heißt, Sie können sich darauf berufen, insbesondere könnten Sie eine Vollstreckungsgegenklage einleiten, wenn die Gegenseite hier tatsächlich vollstrecken sollte. Denn eine Doppelbelastung soll gerade natürlich vermieden werden, das wäre ja eine Überkompensation, die rechtlich nicht gewollt ist und auch keinen Sinn ergibt.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Bewertung des Fragestellers 19. April 2023 | 01:02

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