Aufträge in Social Media und auf der Website teilen.

14. April 2023 10:15 |
Preis: 40,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


11:09

Guten Tag,
ich bin Fotograf und arbeite auch viel für Firmen in allen Größen.

Vor allem große Firmen sichern sich gegen einen nicht unerheblichen Aufpreis gerne alle Rechte an den Bildern. Dadurch ist es für mich nicht mehr möglich die Bilder auf meiner Website oder auf social Media als Referenz zu zeigen. Das ist in Ordnung so, denn sie haben sich ja "freigekauft".
Meine Frage nun, darf ich trotzdem über den Auftrag erzählen und dabei die Veröffentlichung/Webiste/Posts der jeweiligen Firma auf denen sie meine Bilder benutzt verlinken/reposten usw. ?

Müsste auch das vereinbart werden, oder ist es anders herum, müsste die Firma mir extra "verbieten" über den Auftrag zu reden/schreiben? Also eine Art Verschwiegenheitsvereinbarung?

14. April 2023 | 10:43

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Wenn Sie mit Ihren Kunden als Referenz werben wollen, dann benötigen Sie dafür eine Einwilligung.

Anderenfalls kann eine Verletzung des Unternehmerpersönlichkeitsrechts vorliegen und es bestehen Unterlassungsansprüche gegen Sie.

Die Einwilligung holen Sie im Idealfall bei Vertragsabschluss ein. Sie kann aber auch nachträglich eingeholt werden.

Alternativ kann man (wahrheitsgemäß) umschreiben, dass man beispielsweise für verschiedene Dax-Konzerne oder Mittelständler aus einer bestimmten Region tätig war.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-


Rückfrage vom Fragesteller 14. April 2023 | 11:00

Vielen Dank für Ihre Antwort, d.h. ich darf z.B. auch nicht einen Post auf Instagram der jeweiligen Firma mit einem Bild das ich gemacht habe mit z.B. dem Hinweis "Arbeitsnachweis! reposten?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. April 2023 | 11:09

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage:

Wenn Sie auf alle Rechte verzichtet haben und auch auf das Recht als Urheber genannt zu werden, dann ist auch das unzulässig.

Sie sollten im Einzelfall vereinbaren, was man Ihnen erlaubt. Es wäre bei dieser Konstellation übrigens auch denkbar, dass man Sie direkt verlinkt und nicht Sie eine Verlinkung setzen. Das sollten Sie aber ausdrücklich im Einzelfall vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-

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