Gerne zu Ihrer Frage:
Ihrer Schilderung nach sehe ich vorbehaltlich einer Ferndiagnose ohne Aktenkenntnis der einzelnen Vorgänge keinen entgeltlichen Erwerb durch Erbschaft bzw. Vermächtnis. Außerdem würden die chronologischen Zugänge der sukzessiven Erbfolgen zumindest ab dem Erbfall Ihres Vaters in 2009 Ihnen zugerechnet.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
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