Wir vermieten eine Ferienwohnung (eingetragene Nutzung) und möchten dort in unregelmäßigen Abständen Workshops veranstalten. Gewerbeschein dafür ist vorhanden. Muss man nun diese Nutzung als Nutzungsänderung beantragen oder ist es in diesem Fall die private Wohnung, in der man ggfs. auch Workshops anbieten und durchführen kann? Sind versicherungstechnische Besonderheiten zu beachten? (Teilnehmer Ausschlussklausel für Versicherungsfälle?) die Workshops sollen etwa einmal im Monat ein bis zweitägig stattfinden
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Nutzungsänderung
Eine Nutzungsänderung müssen Sie immer dann beantragen, wenn Sie oder Ihr Mieter Ihre Immobilie für einen anderen Zwecke nutzen möchten, als im ursprünglichen Bauplan vorgesehen ist. Daher sollten Sie sich im Zweifelsfall bei der zuständigen Baubehörde informieren. In jeder Baugenehmigung ist eine bestimmte Nutzung der Räumlichkeiten festgelegt. Je umfangreicher diese von Anfang an ist, desto weniger wahrscheinlich ist es, dass später eine Nutzungsänderung beantragt werden muss.
Es kann im Normalfall schnell geklärt werden, ob Sie eine Nutzungsänderung beantragen müssen oder nicht.Falls ja, erhalten Sie bei Zustimmung durch die Baubehörde eine neue Baugenehmigung, in der der neue Nutzungszweck vermerkt ist. Danach erst kann die Immobilie auf die neue Weise genutzt werden.
2. Klauseln wegen Workshops
Es kommt darauf an, um welche Art von Workshops es sich handelt.
Eine Vorgabe gibt es nicht. Sinnvoll ist bei einem Workshop immer eine Seminar-Stornokosten- und/oder Seminarabbruch-Versicherung.
Ansonsten können Sie die Haftung im Rahmen der AGB auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Richter
Rückfrage vom Fragesteller22. März 2023 | 16:04
Vielen Dank für Ihre Antwort. Betrifft das auch das private Eigentum, sollte man das dann für Workshops nutzen wollen? Die private Nutzung der FeWo ist aber nicht eingeschränkt? Vielen Dank.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt22. März 2023 | 16:16