Widerruf | Kann ich eine neue Rechnung verlangen?

21. März 2023 13:47 |
Preis: 55,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

ich hatte vom meine Widerrufsrecht gebrauch gemacht und bin von einem Personalcoaching-Vertrag zurückgetreten. Es war eine mündliche Übereinkunft, die Rahmenbedingungen wurden mir mündlich erklärt und es hieß mir werden alle Details inkl. Rechnung per Mail geschickt. Wir haben für paar Tage später einen Termin fürs Coaching vereinbart, den ich auch wahrgenommen habe. In diesem Termin wurde mir gesagt das man mir die Mail geschickt hätte, die ich aber zu dem Zeitpunkt nicht gesehen habe. Also hatte ich auch zu dem Zeitpunkt auch keinen Vertrag, SEPA etc. unterschrieben. Die Mail habe ich dann abends im Spam Ordner gefunden und es stellte sich heraus das die Rahmenbedingungen des Coachings nicht so sind, wie es mir mündlich versprochen wurde. Ich habe mich getäuscht gefühlt und es wäre für mich gesundheitlich ein Risiko gewesen.
Daher habe ich den Vertrag widerrufen, was von der Gegenseite zur Kenntnis genommen wurde.

Jetzt will die Gegenseite von mir die Zahlung für das einmalige Coaching welches ich in Anspruch genommen habe. Prinzipiell finde ich es richtig dafür zu zahlen und ich würde der Forderung nachkommen.
Jedoch wird mir keine neue Rechnung geschickt. Ich habe eine Zahlungsaufforderung per Mail bekommen das ich 90Euro zahlen soll (also für die 1Stunde Coaching) aber im Anhang ist die alte Rechnung über das volle Programm (über 1000€).

Müsste ich nicht eine neue Rechnung bekommen in der konkret hinterlegt ist das nur die 1 Stunde Coaching abgerechnet wird? Ich habe ja den Vertrag widerrufen, daher fühlt es sich jetzt nicht richtig an einen Beitrag mit diesem Betreff/Rechnungsnummer zu überweisen. Ich habe etwas Sorge das ich hier in eine Falle tappe, da ich ja schon am Anfang getäuscht wurde.

Vielen Dank!


21. März 2023 | 14:18

Antwort

von


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Gräfelfinger Str. 97a
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Tel: +4917664624234
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Es hat tatsächlich den Anschein, als würden Sie auf die alte Rechnung, also das gesamte Coaching anzahlen.

Sie sollten daher eine Bestätigung verlangen, dass der Vertrag widerrufen wurde. Davor sollten Sie nicht zahlen. Das könnte sonst als konkludente Zustimmung zur Vertragsausführung gewertet werden.

Gerne bin ich Ihnen bei der Durchsetzung behilflich.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
RA Richter


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