Hausdurchsuchung - Anzeige wegen Betrug - Gewerblicher Warenbetrug

20. März 2023 00:20 |
Preis: 47,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Es geht um die Rechte des Beschuldigten bzw. Angeklagten im Strafprozess.

Bei mir fand vor einer Woche eine Hausdurchsuchung wegen Betrug statt.

Ich habe direkt gesagt, dass ich gerne einen Anwalt anrufen möchte, was garnicht gut aufgenommen wurde…
Leider hat dies auch nicht funktioniert, da ich kein Handyguthaben hatte. Also musste es ohne Anwalt weiterlaufen.

Sie gab mir zuerst den Beschluss. Auf diesem stand, dass (ein großer Bekannter Elektromarkt) in der Vergangenheit mehrere versiegelte Retouren von AirPods, die durch Fälschungen ersetzt wurden, erhalten hat. Es wurde auch eine ganz konkrete Bestellung mit 4 Seriennummern und einer
Schadenshöhe von 820€ genannt.

Ich war Kooperativ und habe der Beamtin bei der Durchsuchung direkt 4 Versandkartons ausgehändigt.
Auf diesen haben sich bereits Versandlabels für den
Weiterverkauf über eBay befunden. (Die Seriennummern dieser AirPods werden NICHT mit denen vom Beschluss übereinstimmen.)
Dann haben Sie auch noch Boxen von alten iPhones gefunden und mitgenommen. Diese Kartons hatte ich zuvor für ein paar Euro erworben. Können sie mir was anderes unterstellen?

Ich könnte jetzt noch viel erzählen… Auf alle Fälle machten Sie noch ein Foto von einer Kiste mit Versandmaterialien und nahmen mir dann auch noch meinen Laptop und mein Handy ab. Den PIN habe ich nicht rausgegeben.
Mit den 3 alten iPhone Boxen, den ausgehändigten Päckchen, einem Laptop und einem Handy verließen Sie dann das Haus.


Wie häufig ich diese Taten tatsächlich verbracht habe, kann ich nicht mehr sagen… über die letzten 2 Jahre Dutzende Male vielleicht. Sagen wir im Worst Case beschuldigt die Staatsanwaltschaft mich 20-30,000€ Schaden in 80 Fällen verursacht zu haben… Was kommt dann auf mich zu?
24, Student, nicht Vorbestraft.



Jetzt bin ich überfordert und habe so viele Fragen, die ich mir aber nicht beantworten kann…

Wenn Sie sich die Daten des Mail Providers und meines eBay Account hohlen wird es wahrscheinlich schwer sein irgendwas zu leugnen.
Vielleicht haben Sie ja auch bereits meine Päckchen abgefangen… oder meinen Postboten befragt. Denn es kommt seit Monaten immer ein anderer zu meiner Tür…. Vielleicht werde ich paranoid, aber das sagt mir irgendwie mein Bauchgefühl.

Eine Gerichtsverhandlung wird sich nicht verhindern lassen , aber wie kann ich eine Knaststrafe möglichst unwahrscheinlich machen?

Darf ich für Taten, bei denen keine Anzeige vorliegt bestraft werden? Wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt, fragt sie dann beim Versandbetrieb nach ob es Auffälligkeiten gab oder wie läuft das ab? Taten bei großen Versandhäusern von beispielsweise vor einem Jahr werden schwer auf zu klären sein oder nicht?

Sollte ich bereits jetzt dem Elektromarkt 820€ zurückzahlen? Wäre das ein Eingeständnis und vielleicht später zu meinem Nachteil? Lieber machen nachdem ich die Akte habe?

Sie haben bei der Durchsuchung keine der beschriebenen Replikate sichergestellt. Kann das ein Vorteil für mich sein? Oder ist das bei der Menge an anderen Beweisen und Indizien auch egal?

Ich habe nicht viel Geld und da mein Handy mitgenommen wurde auch aktuell kein Zugriff mehr aufs Konto etc… Trotzdem habe ich durch so einem Online-Anwalt Akteneinsicht beantrag. Das Geld werde ich noch zusammenkratzen können. Wird diese erst gestattet, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind? Oder muss ich nach der Anklage eine neue anfordern um wirklich den gesamten Ermitlungsstand zu haben?

Ich als Student habe keine Finanziellen Möglichkeiten. Was kann ich jetzt noch machen, wenn ich kein Geld für einen Anwalt habe? Abwarten bis der Brief vom Gericht kommt? Ich hab einfach keine ruhige Minute mehr…

Im Beschluss stand der Vorwurf des Betrugs, doch ich denke, es ist so gut wie sicher, dass in den nächsten Monaten eine Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrug in meinem Briefkasten landet. Darauf weißt schließlich für die Staatsanwaltschaft alles gefundene hin.

Ob darin stehen wird 10 Straftaten mit 3.000€ Schaden oder 60 Taten mit 30k Schaden kann natürlich jetzt nicht abschätzen.
Wenn es keine Anzeigen sondern nur Indizien, wie Mails von Bestellungen benötigt sieht es natürlich schlecht aus.
Was wird alles in eine Anklage gepackt? Jeder Verdacht, den die Polizei hat? Wollen die jetzt jede meiner Bestellungen der letzten Jahre nachverfolgen? Und der Richter darf dann entscheiden, was er für am wahrscheinlichsten hält?

Ehrlich gesagt möchte ich, vor Gericht nichts zur Sache sagen… was nicht heißt, dass ich es nicht extrem bereue, aber ich möchte mich einfach nicht weiter belasten. Das zeigen von Reue würde ja auch nur mit einem Geständnis einher gehen denke ich.
Was, wenn ich einfach sage "ich stimme der Anklage zu" oder Ähnliches und mehr nicht um es möglichst kurz zu machen? Würde das als milderndes Geständnis zählen oder wäre das nur Selbstzerstörung?

Ich glaube das waren genug Fragen… wie man merkt , bin ich komplett überfordert… wie soll ich jetzt handeln, bis die Anklage kommt?

Sorry für das durcheinander und danke für die Antwort. (:

20. März 2023 | 01:21

Antwort

von


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Gerne zu Ihren Fragen:

Wenn die Staatsanwaltschaft (StA) Sie "erfolgreich" anklagt, 20-30,000€ Schaden in 80 Fällen verursacht zu haben… Was kommt dann auf mich zu? 24, Student, nicht Vorbestraft...

werden Sie um eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren kaum drum herumkommen. Denn es geht um
§ 263 Absatz 3 StGB, wonach in besonders schweren Fällen die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wäre.

Die Verteidigungsstrategie des Verteidigers (m./w.) muss dann sein, dass die Freiheitsstrafe unter oder bis zu 2 Jahren bleibt und damit bei Ihnen als Ersttäter zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Wenn andererseits die StA - wie im Durchsuchungsbeschluss stand -

dass (ein großer Bekannter Elektromarkt) in der Vergangenheit mehrere versiegelte Retouren von AirPods, die durch Fälschungen ersetzt wurden, erhalten hat. Es wurde auch eine ganz konkrete Bestellung mit 4 Seriennummern und einerSchadenshöhe von 820€ genannt.

.... sieht das schon ganz anders aus und Sie sollten daran nicht leichtfertig rütteln.

Konkret heißt das, um auf Ihre letzte Frage zu kommen: Sie dürfen - ohne dass Ihnen das nachteilig ausgelegt werden darf - einfach nichts zur Sache aussagen und sollten das nicht nur in einer etwaigen Beschuldigtenvernehmung durchhalten, sondern auch in der alles entscheidenden Hauptverhandlung.

Dringend abzuraten ist von einem sog. Teilschweigen - etwa um Reue zu zeigen. Das bringt erfahrungsgemäß reichlich wenig im Verhältnis zu Taten, die Ihnen der Staatsanwalt zur Überzeugung des Gerichts nicht nachweisen kann. Kann aber in diffusen bzw. ungeklärten Konstellationen teuer werden, denn eine rechtskräftige Verurteilung ist ja stets auch der 1. Ansatz für zivilrechtlichen Schadenausgleich.

Denn der Staat bzw. der Staatsanwalt muss Ihnen Ihre Schuld beweisen, nicht Sie Ihre Unschuld.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer

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