Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage die ich, auf Grund der angegebenen Informationen, wie folgt beantworte.
Ihre Fahrerlaubnis ist dann in Gefahr, wenn in Ihren Blut Rückstände sogenannter harter Betäubungsmittel (alle außer Cannabis); gefunden werden.
Hier genügt bereits der einmalige Konsum; unabhängig davon, ob sie ein Fahrzeug bewegt haben, für die Aufhebung der Fahreignung und eine Entziehung der Fahrerlaubnis.
Hinweise darauf sind jedoch nicht konkret ersichtlich (möglicherweise wollte die Polizei lediglich ihre Blutalkoholkonzentration feststellen).
Sollten Sie ein Anhörungsschreiben oder eine Vorladung der Polizei, insbesondere wegen des Besitzes von Betäubungsmitreln, erhalte, rate ich zur Beauftragung eines Kollegens vor Ort.
Vermeiden Sie jeglichen Kontakt zur Polizei. Der Kollege wird Akteneinsicht nehmen und ggf. eine Stellungnahme für Sie abgeben.
Weiterhin rate ich dazu, mit Ihren anwesenden Freunden zu reden. Die Fahrerlaubnisbehörde wird regelmässig versuchen , Ihre Einlassung als Schutzbehauptung darzustellen. Hier helfen gegebenenfalls Zeugen.
Bitte beachten Sie, dass die sichere Einordnung der besten Verteidigungslinie stets die Kenntnis der Ermittlungsakten voraussetzt.
Warum Sie, aus Sicht der Polizei, Opfer einer Körperverletzung geworden sind, Drerschließt sich auch mit nicht.
Bei Fragen können Sie gerne die Rückfragenfunktion nutzen.
Über eine positive Bewertung freue ich mich.
Mit freundlichen Grüßen
Kroschewski
Rechtsanwalt
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Antwort
vonRechtsanwalt Mario Kroschewski
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