Unbewusst Drogen genommen

9. März 2023 22:07 |
Preis: 30,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Hallo,
Aufgrund meiner Beziehungsprobleme entschloss ich mich, zuhause Alkohol zu trinken. Ich kam dann alkoholisiert zu einer Party. Dort trank ich weiter.
Am nächsten Morgen hat mich die Polizei aus der Ausnüchterungszelle entlassen.
Zum Vorgang auf der Party, was ich nur aus Erzählungen weiß, soll es zu Ärger gekommen sein und ich habe mich wohl gewehrt als mich die Polizei festgenommen hat. Es gibt Freunde die mir sagten das ich ins Krankenhaus mit genommen wurde. Ich denke es wurde mir Blut abgenommen, Pflaster an der Hand am nächsten Morgen. Ob ich tatsächlich dort Drogen konsumiert habe, ist mir nicht klar, ich denke schon, da ich mich an so gut wie nichts erinnern kann. Wenn Drogen konsumiert wurden, dann unbewusst. Die Sache ist 4 Wochen her, bisher keine Einladung von der Polizei. Es wurde kein Kfz von mir bewegt. Habe ich mit einem Führerscheinentzug zu rechnen? Was erwartet mich .... seltsamerweise sagte mir die Polizei bei der Freilassung, dass an mir eine schwere Körperverletzung begangen wurde. Was auch immer die damit meinen, Verletzungen in körperlicher Form gibt es nicht wirklich, außer paar kleine Schürfungen, die wohl vom häufigen Umfallen gekommen sind. Grüße

10. März 2023 | 09:19

Antwort

von


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28217 Bremen
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Mario-Kroschewski-__l108312.html
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage die ich, auf Grund der angegebenen Informationen, wie folgt beantworte.

Ihre Fahrerlaubnis ist dann in Gefahr, wenn in Ihren Blut Rückstände sogenannter harter Betäubungsmittel (alle außer Cannabis); gefunden werden.

Hier genügt bereits der einmalige Konsum; unabhängig davon, ob sie ein Fahrzeug bewegt haben, für die Aufhebung der Fahreignung und eine Entziehung der Fahrerlaubnis.


Hinweise darauf sind jedoch nicht konkret ersichtlich (möglicherweise wollte die Polizei lediglich ihre Blutalkoholkonzentration feststellen).

Sollten Sie ein Anhörungsschreiben oder eine Vorladung der Polizei, insbesondere wegen des Besitzes von Betäubungsmitreln, erhalte, rate ich zur Beauftragung eines Kollegens vor Ort.

Vermeiden Sie jeglichen Kontakt zur Polizei. Der Kollege wird Akteneinsicht nehmen und ggf. eine Stellungnahme für Sie abgeben.

Weiterhin rate ich dazu, mit Ihren anwesenden Freunden zu reden. Die Fahrerlaubnisbehörde wird regelmässig versuchen , Ihre Einlassung als Schutzbehauptung darzustellen. Hier helfen gegebenenfalls Zeugen.

Bitte beachten Sie, dass die sichere Einordnung der besten Verteidigungslinie stets die Kenntnis der Ermittlungsakten voraussetzt.

Warum Sie, aus Sicht der Polizei, Opfer einer Körperverletzung geworden sind, Drerschließt sich auch mit nicht.

Bei Fragen können Sie gerne die Rückfragenfunktion nutzen.

Über eine positive Bewertung freue ich mich.

Mit freundlichen Grüßen



Kroschewski
Rechtsanwalt
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