Kfz Kaufvertrag Stornierung

23. Februar 2023 10:19 |
Preis: 30,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


11:40

Hallo,

es geht um die Stornierung eines Kfz-Kaufvertrages. Geschlossen im April 2022.

Im Vertrag steht ein unwirksamer Passus „Aufgrund der aktuellen Liefersituation werden alle Bestellungen ohne Liefertermin und unverbindlich vorbehaltlich einer Produktion bestätigt." Da dies nach BGB unwirksam ist (meiner Auffassung nach), habe ich dem Händler schriftlich eine zweiwöchige Lieferfrist gesetzt. Dieser wurde mit heutigem Tag nicht erfüllt. Eine Antwort darauf ist auch nicht eingegangen.

Nun werde ich heute ein Schreiben versenden, in dem ich meinen Widerruf erkläre. Im Prinzip möchte ich danach gleich ein neues anderes Auto kaufen. Nun die Frage:

Muss ich die Bestätigung der Stornierung seitens des Händlers, quasi als Bestätigung, abwarten, damit ich endgültig aus dem Vertrag raus bin oder ist dies direkt der Fall nachdem die Frist abgelaufen und mein Widerruf beim Händler eingegangen ist (da er ja hätte reagieren können)?

Danke.

Freundliche Grüße

23. Februar 2023 | 11:05

Antwort

von


(879)
Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
Tel: +4917664624234
Web: https://www.kanzlei-richter-muenchen.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Der Widerruf ist ein Gestaltungsrecht.
Das heisst, die Rechtswirkungen treten mit dem Zugang der Erklärung ein.
Der Widerruf ist auch eine einseitige Erklärung, d.h. es bedarf nicht einer Zustimmung des Vertragspartners.

Eine andere Frage ist die Rechtsdurchsetzung.
Wenn der Widerruf nicht anerkannt wird, muss auf Rückabwicklung des Vertrages geklagt werden.

Gerne bin ich Ihnen bei der Durchsetzung behilflich.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
RA Richter


Rückfrage vom Fragesteller 23. Februar 2023 | 11:17

Vielen Dank für die Informationen.
Woher weiß ich dann ob der Händler den Widerruf akzeptiert oder eben nicht? Muss ich Ihn dazu in dem Schreiben auffordern?
Da er sich bis jetzt zu meiner Aufforderung der Lieferung nicht gemeldet hat und die Frist somit verstrichen ist, kann ich als Kunde doch davon ausgehen, dass er den Widerruf, der in dem Fristsetzungsschreiben angekündigt wurde, auch akzeptiert oder nicht?
Ich möchte keine Zeit mehr damit verlieren, ob der Händler den Widerruf nun akzeptiert oder nicht, wenn ich ihn doch schon angekündigt habe und das unbeantwortet blieb.

Freundliche Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. Februar 2023 | 11:40

Sehr geehrter Fragesteller,

wenn Sie schon den Kaufpreis gezahlt haben, dann wissen Sie ob der Verkäufer den Widerruf akzeptiert, wenn Sie das Geld zurückbekommen.

Ansonsten müssen Sie den Verkäufer unter Fristsetzung zur Bestätigung des Widerrufs auffordern.
Ein Schweigen ist keine Antwort. Der Verkäufer kann den Kaufpreis danach immer noch fordern.

Beste Grüße
RA Richter

ANTWORT VON

(879)

Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
Tel: +4917664624234
Web: https://www.kanzlei-richter-muenchen.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Schadensersatzrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Medizinrecht, Arbeitsrecht, Medienrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht, Urheberrecht, Wirtschaftsrecht, Wettbewerbsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER