eBay Betrug Käuferschutz

15. Februar 2023 16:50 |
Preis: 45,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor einigen Wochen hatten wir eine echte Louis Vuitton Geldbörse bei verkauft über eine Auktion. Eine Betrügerin aus Leipzig hat die Auktion für 301 EUR gewonnen. Wir habe. Das Geld über EBay’s bezahlsystem bekommen, nachdem diese noch eine Bearbeitungsgebühr einbehalten haben. Das Portmonee haben wir so einwandfrei und wie auf den Bildern verschickt. Über die Sendungsberfolgung von DHl haben wir gesehen, dass die Betrügerin am 02.02.23 um 15:12 erhalten hat. Um 15:33h am selben Tag lädt sie eine Beschwerde bei Ebay hoch und verlangt eine Rücknahme des Portmonees mit Bildern, die ein zerrissenes Portmonee zeigen - nicht dieses was wir ihr geschickt haben. Sie verlangt nun ihr Geld zurück und wird uns das falsche Portmonee geben. So behält sie das gute ( was wir ihr geschickt) und erhält durch eBay käuferschutz ihr Geld zurück . Es ist eine sehr bekannte Betrugsmasche auf eBay. Leider sind wir blindlings darauf reingefallen. Unsere Bank bestätige uns, dass wir per Lastschrift zurückgeben, das Geld sofort wieder auf unser Konto bekommen werden, aber Ebay womöglich uns ein Mahnverfahren eröffnen wird. Wir haben die Betrügerin bereits angezeigt und es läuft ein Ermittlungsverfahren gegen sie. Wir haben nun sehr sehr oft mit Ebay telefoniert, denen die Strafanzeige hochgeladen, x- mal gemailt mit Bildern, wie wir das Portmonee verschickt haben- aber es wird durch den Käuferschutz lediglich dem Käufer geglaubt. Es ist zum Verzweifeln und ungerecht, so sehr dass es uns krank gemacht hat. Es ist schlichtweg unfassbar, was gerade mit uns passiert. Einen Mahnbescheid haben wir noch nicht, aber wir brauchen rechtliche Unterstützung. Vielen Dank

15. Februar 2023 | 17:31

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

Sie haben völlig richtig gehandelt und Strafanzeige gegen die Käuferin erstattet und vor allem das Geld an die Käuferin nicht erstattet und den eBay Käuferschutz "ausgehebelt". Denn Sie würden mit Sicherheit Ihr Geld nicht zurückerhalten, eBay ist dies egal, dort steht der Käuferschutz über alles.
Falls Sie einen Mahnbescheid von eBay erhalten, können Sie sich bei mir melden.

Mit freundlichem Gruß
Rechtsanwalt
Peter Dratwa


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