Ford-Autohaus zieht Schraube für Getriebeölwanne unsachgemäßig an, Getriebeölverlust

| 14. Februar 2023 23:11 |
Preis: 55,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von


02:00

Zusammenfassung

Es geht um die Haftung einer Vertragswerkstatt für Automobile.

Meine Frage zielt auf die Erfolgsaussichten des folgenden Falles ab, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich meine Forderungen erhalten werde?
Es kann gerne auch eine Person antworten, welche den Fall auch tatsächlich übernehmen würde.

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1: Der Fall
2: Meine Forderungen
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Der Fall:
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Im September/22 führte Ford bei meinem KFZ eine Inspektion durch (82tkm), im doch stolzen Preis von 823.- war auch ein Getriebeölwechsel enthalten. Dies ist bei Ford online registriert, zudem besitze ich die Rechnung.

4000 Kilometer später (86tkm), lockerte sich eine der beiden Schrauben der Ölwanne und fiel ab. Dies passierte mitten im Straßenverkehr und hatte einen Polizei-Einsatz zur Folge. Bei der Polizei ist auch der Einsatz des ADAC dokumentiert, welche mein KFZ auf meinem Wunsch in eine nahe Ford-Werkstatt brachte und das Getriebeöl für 30.- Euro von der Straße entfernte (mit schrftl. Beleg).

Am darauffolgenden Tag informierte mich jene Ford-Werkstatt darüber, dass sie bald schließen wird und über kaum Monteure verfügt, in 1 Monat, könnte man sich mein KFZ, eventuell, ansehen.

Daraufhin wurde das KFZ umgeschleppt, in jene die mir zuvor auch angeboten wurde und zum ADAC gehört. So zu sagen vom ADAC, zum ADAC, auf meinem Wunsch. Dort habe ich zunächst eine Schadensdiagnose in Auftrag gegeben.

Nach wenigen Stunden wurde mir folgende Diagnose gestellt: eine Schraube für das Getriebeöl lockerte sich und fiel auf das Bodenblech, sie war offensichtlich nicht richtig angezogen (dies habe ich ebenfalls schriftlich vorliegen).
Die Schraube selbst kann man wiederverwenden, da sie vollkommen Intakt ist, sofern man die Schraube richtig verdreht, so dass sie fest sitzt.

Aufgrund dieser Diagnose, habe ich das Vertrauen in das letzte hier ansässige Ford-Autohaus vollkommen und grundsätzlich verloren, so dass ich die Reparatur in Auftrag gab und das KFZ nicht zu jenem Autohaus brachte, welches den Ölwechsel derart unsachgemäß durchführte.

Die Reparatur umfasste:
* Reinigen der Teile vom Öl
* Getriebeöl einfüllen
* Schrauben festziehen und kontrollieren

Das Unterbodenblech konnte nicht vollständig gereinigt werden, das steht nun bei mir zu Hause, Ölverschmiert und an meinem Auto befindet sich keines mehr.


Meine Forderungen:
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* die Schadensbehebung/Rechnung soll mir vollständig erstattet werden
* das Unterbodenblech soll gereinigt oder ersetzt und wieder angebracht werden!
* das Entfernen des Öles von der öffentlichen Straße für 30.- Euro soll mir erstattet werden
* Schadensersatz für den Ausfall meines KFZ (3 Tage) bzw. für die Umstände des Schadenereignisses

Sind alle Forderungen realistisch und erfüllbar?


Weitere Rechtsmittel und Möglichkeiten wären natürlich ebenfalls vom großem Interesse. So etwas darf nicht passierten. Glücklicherweise wurde niemand verletzte, doch so ein Getriebeölverlust mitten im Straßenverkehr kann auch ganz anders ausgehen!!!


Herzlichen Dank.

14. Februar 2023 | 23:48

Antwort

von


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Gerne zu Ihrem Fall,

Die Indizien ("eine Schraube für das Getriebeöl lockerte sich und fiel auf das Bodenblech") sprechen für Sie, ebenso das quasi Schuldeingeständnis der Werkstatt ("sie war offensichtlich nicht richtig angezogen (dies habe ich ebenfalls schriftlich vorliegen").

Ein Problem eröffnet sich aber hiermit:

"Aufgrund dieser Diagnose, habe ich das Vertrauen in das letzte hier ansässige Ford-Autohaus vollkommen und grundsätzlich verloren, so dass ich die Reparatur in Auftrag gab und das KFZ nicht zu jenem Autohaus brachte, welches den Ölwechsel derart unsachgemäß durchführte."


Das werden Sie darlegen und auch beweisen müssen. Denn so ein Vertrauensverlust ist naturgemäß durchaus zunächst einmal subjektiver Natur.

Gelingt der Beweis zur Überzeugung eines Gerichts, sind alle Ihre Forderungen realistisch und erfüllbar.

Konfrontieren Sie die Werkstatt schriftlich (Einwurfeinschreiben vom Inhalt und Postaufgabe unter Zeugen) mit Ihren substantiierten Forderungen und setzten Sie ein Frist von 10 Tagen.

Ob die Werkstatt das Prozesskostenrisiko eingeht oder eben einlenkt (Rufschaden beim Zulieferer Ford), wird man sehen und dann die weiteren Schritte analysieren.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer

Rückfrage vom Fragesteller 15. Februar 2023 | 00:01

Die Beantwortung entspricht dem was ich erwartet habe. Vielen Dank.
Doch zu:

"Das werden Sie darlegen und auch beweisen müssen. Denn so ein Vertrauensverlust ist naturgemäß durchaus zunächst einmal subjektiver Natur."

Ich ließ bereits in einem Versicherungsfall (ich war der geschädigte) mein Auto in einer in dieser Stadt damals anässigen Ford Vertragswerkstatt reparieren, dieses existiert heute nicht mehr (bei diesem Autohaus wollte ich ursprünglich im Sep. 22 die Inspektion durchführen lassen). Eine weitere der vorher 3 anässigen Fordwerkstätten wird bald schließen (dorthin wurde mein Auto in diesem Fall angeschleppt), damit wird 1 Ford-Autohaus übrig bleiben, und eben genau dieses Ford-Autohaus, führte den Ölwechsel durch. Meine subjektiven Gründe korrelieren durchaus mit Fakten.

Können Sie den Punkt der Beweisführung bzw. die Art der möglichen und zu erwartenden Beweise weiter ausführen?
Oder würden Sie diesen Fall übernehmen wollen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. Februar 2023 | 02:00

Gerne zu Ihrer Nachfrage:

Reden wir nicht drumherum. Das Autohaus wird einwenden, dass Sie ihm die Gelegenheit der Nacherfüllung hätten geben müssen und damit die Reparatur zum EK-Selbstkostenpreis - ohne Vorsteuer - kostengünstiger erfolgt wäre. Ferner, dass der Austausch der Ölwanne ja keine High-Tech-Performance voraussetzt, was dann das Gericht nach meiner Erfahrung eher als überspannte Anforderung an das Vertrauen beurteilen könnte. Die Differenz werden Sie mithin - auch nach dem Grundsatz Ihrer Schadensminderungspflicht - selbst tragen müssen. Das betrifft auch die Reinigung und Installation des Unterbodenblechs.

Die anderen Ansprüche bleiben davon unberührt. Hier muss das Autohaus vollständigen Ersatz leisten.

Ich würde erst einmal abwarten, wie das Autohaus reagiert. Leider kann ich Ihren Fall nicht übernehmen, weil ich mich noch für längere Zeit in den USA aufhalte.
Hier in diesem Forum sind aber einige von mir sehr geschätzte Kollegen aus Bielefeld unterwegs. Geben Sie das mit der Ortsbezeichnung in die Anwaltsuchfunktion ein.
Mit freundlichen Grüßen auf Florida,
Ihr
Willy Burgmer
- Rechtsanwalt

Ergänzung vom Anwalt 15. Februar 2023 | 02:04

Es muss oben richtig heißen:

Das betrifft NICHT die Reinigung und Installation des Unterbodenblechs, denn die steht ja noch aus.

Bewertung des Fragestellers 17. Februar 2023 | 11:36

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