Kündigung Pachtvertrag

9. Februar 2023 15:56 |
Preis: 85,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Mit einer Flurbereinigung vor 8 Jahren sind zwei Flustücke an einen neuen Standort als eine Fläche
zusammengelegt worden und haben eine neue FlurNr. sowie eine neue FlSt.Nr. erhalten.
Der Pachtvertrag vom 01.11. 2000 ist mit Bezug auf die alten Daten gekündigt worden.
Ist das rechtens, oder hätte die Kündigung Bezug auf die neuen Bezeichnungen müssen?
PV über 12 Jahre, danach 1 Jahr Verlängerung, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird.
1. Kündigungsschreiben im Juni 2022
2. Schreiben Januar 2023

9. Februar 2023 | 19:07

Antwort

von


(1460)
Hahnstr. 37a
60528 Frankfurt am Main
Tel: 017663831347
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Alex-Park-__l108192.html
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Die Kündigung erfolgte also unter Bezeichnung der alten Flurstücke, nicht der neuen?

Diese Falschbezeichnung ist dann unschädlich, wenn weiterhin klar ist, was gemeint ist und beide Parteien das selbe Verständnis davon haben, was gemeint ist.

Es kommt also sehr darauf an, was der Empfänger der Kündigung unter dem Inhalt der Kündigung erwarten musste.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt


ANTWORT VON

(1460)

Hahnstr. 37a
60528 Frankfurt am Main
Tel: 017663831347
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Alex-Park-__l108192.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Erbrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Baurecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht, Internet und Computerrecht, Insolvenzrecht, Strafrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119122 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die verständliche Antwort ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
sehr gut und umfassend. Sehr ausführliche Antwort. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Danke für die schnelle und umfangreiche Beantwortung meiner Frage ...
FRAGESTELLER