Arzt gibt falschen Labortest in Auftrag

7. Februar 2023 18:17 |
Preis: 55,00 € |

Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von

Zusammenfassung

Fragen zu einer Laborrechnung

Ich habe bei einem Arzt den Labortest A beauftragt. Dieser könne laut dessen Aussage nur zusammen mit Test B ausgeführt werden, für dessen Beauftragung ich unterschreiben sollte.

Nun hat das Labor nur Test B ausgeführt und weigert sich Test A auszuführen. Trotzdem soll ich Test B bezahlen. Das Labor schickt mir hierzu Mahnschreiben, droht mit einem Inkassounternehmen.

Ich habe den Arzt aufgefordert, den Fall mit dem Labor zu klären. Labor und Arzt reagieren nicht mehr auf meine Nachrichten.

Wie soll ich weiter vorgehen?

7. Februar 2023 | 21:37

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie müssen nachweisen können, dass Sie Test B nur wegen Test A beauftragt haben. Dies könnte sich gegebenenfalls aus den Unterlagen ergeben die Sie unterschrieben haben. Oder wenn die Aussage des Arztes, dass A nur mit B möglich ist, durch einen anderen Arzt oder Laborfachkraft bestätigt wird, dann kann die Forderung ohne Durchführung des Tests A begründet zurückgewiesen werden. Entsprechendes sollten Sie dem Labor dann mitteilen und auch dem Inkasso, sofern ein solches eingeschaltet wird. Ohne einem solchen Nachweis bestehen wenig Erfolgsaussichten die Forderung zurückzuweisen, es sollte gegebenenfalls gezahlt werden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie gern nachfragen.

Mit vorzüglicher Hochachtung


Simone Sperling
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